15.5448 · Fragestunde. Frage · 2015-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die neuen Weisungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge sehen vor, dass in der Revisionsfirma innerhalb eines Jahres mindestens 1000 Prüfungsstunden zu leisten sind. Sollte diese Regelung in Kraft treten, so dürften viele KMU-Prüfungsfirmen diese Mindestanforderungen nicht erfüllen können.
- Wie gedenkt der Bundesrat die durch diese Weisungen benachteiligten kleineren Revisionsgesellschaften zu unterstützen?
- Wie sollen Neuanbieter von BVG-Prüfleistungen die geforderte Berufserfahrung fristgerecht aufbauen können?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Weisungen befinden sich zurzeit im Anhörungsverfahren. Die OAK BV wird nach Kenntnisnahme aller Stellungnahmen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Grosse Erfahrung aus praktischer Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der notwendigen Kompetenzen für die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen.