15.5586 · Fragestunde. Frage · 2015-12-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die in den beiden Umsetzungsplänen enthaltenen Anforderungen führen dazu, dass die Verordnungen nicht mehr anwendbar sind, und sie verschärfen sogar die bestehenden Bedingungen. Die Konzepte delegieren den Kantonen nicht genügend Kompetenzen - dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Wolfsangriffe zunehmen.
- Nutzt die Schweiz den gesamten Handlungsspielraum aus, den ihr die Berner Konvention lässt?
- Weshalb enthält dieses Übereinkommen kein Kapitel zu Haftungsfragen und Entschädigungen im Falle eines Angriffs auf Heim- oder Nutztiere?