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16.413 · Parlamentarische Initiative · 2016-03-17

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Büro wird beauftragt, dem Parlament die nötigen gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, damit Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen extern übernachtet wurde.

Begründung

Heute werden Übernachtungsentschädigungen gemäss Artikel 3 VPRG auch ausgerichtet, wenn ein Ratsmitglied zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen nicht extern übernachtet, sondern beispielsweise nach Hause fährt und am anderen Tag wieder am Sitzungsort erscheint. Die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken entfällt heute nur für jene Ratsmitglieder, die in einer Distanz von nicht mehr als 30 Minuten Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umkreis von zehn Kilometern Luftdistanz vom Sitzungsort wohnen.

Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, ist stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden. Der Beginn einer neuen Legislaturperiode ist der geeignete Zeitpunkt und das bevorstehende Stabilisierungspaket des Bundes ist der geeignete Anlass für einen Systemwechsel in diesem Bereich. Die vorgeschlagene Massnahme macht im Sinne einer Ausgabenüberprüfung des Parlamentes in finanzpolitisch schwierigen Zeiten Sinn. Das Parlament wirkt nämlich glaubwürdiger, wenn es auch bei sich spart und damit einen Beitrag an das Stabilisierungspaket des Bundes leistet, ohne seine Funktion als Milizparlament infrage zu stellen.

Die beantragte Änderung darf keinesfalls zu mehr Bürokratie und grösserem Aufwand führen. Zu denken ist beispielsweise an das vielerorts schon übliche und bewährte System der Selbstdeklaration.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 11.12.2018

Ständerat will Übernachtungsentschädigung nicht neu regeln

Der Ständerat will an den Übernachtungsentschädigungen für die Mitglieder von National- und Ständerat nichts ändern. Er lehnte ein neues Regelwerk ab, gemäss dem nur noch effektiv getätigte Übernachtungen entschädigt worden wären.

Schon das Eintreten auf den Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) für eine Änderung einer Verordnung zum Parlamentsgesetz war umstritten: Mit 20 zu 18 Stimmen und 3 Enthaltungen entschied die kleine Kammer dann aber zunächst, die Vorlage im Detail zu diskutieren.

Den Anstoss zur Vorlage gegeben hatte Joachim Eder (FDP/ZG) mit einer parlamentarischen Initiative. Es gehe um die Glaubwürdigkeit, sagte er im Rat. Ihn störte, dass Ratsmitglieder auch fürs auswärts übernachten entschädigt werden, wenn sie zuhause übernachten.

Debatte über das Übernachten

Der Antrag der SPK löste eine längere Debatte in der kleinen Kammer aus. Claude Janiak (SP/BL) stellte einen Nichteintretensantrag. Jedes Ratsmitglied wähle die Art der Übernachtung nach eigenem Gusto und Gewohnheit und erhalte dafür eine Pauschale, begründete er dies. Müsse Rechenschaft abgelegt werden, führe das zu Bürokratie und es verletze die Privatsphäre.

Andrea Caroni (FDP/AR) war ebenfalls nicht einverstanden mit der verlangten Neuerung: "Wer statt zu übernachten nach Hause fährt, wendet Zeit auf. Zeit ist auch Geld." Die für die Umsetzung nötige Verwaltung und die allenfalls zusätzlich beanspruchten Hotel-Übernachtungen würden die eingesparten Kosten wegfressen.

Wer während drei Amtszeiten immer nach Hause fahre und nicht auswärts übernachte, habe etwa 120'000 Franken in der Tasche, hielt Peter Föhn (SVP/SZ) dagegen. Peter Hegglin (CVP/ZG) appellierte an die Vorbildfunktion der Räte: "Wie erklären Sie das jemandem, der im Niedriglohnbereich arbeitet?"

Vorlage vom Tisch

Der Ständerat hiess in der Detailberatung zwei Minderheitsanträge gut. Entgegen dem Antrag der SPK hätte demnach für auswärts Übernachten kein Beleg abgeliefert sondern lediglich Bedarf geltend gemacht werden müssen. Auch strich der Rat den Passus, wonach der Übernachtungsort am Sitzungsort oder "in dessen Nähe" hätte liegen müssen.

In der Gesamtabstimmung verwarf der Rat die Vorlage dann aber mit 20 gegen 17 Stimmen und bei 4 Enthaltungen. Damit ist das Geschäft vom Tisch.

Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 05.07.2019

Thema Übernachtungsentschädigungen wieder aufgegriffen

Die Kommission sprach sich mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates aus, welche die Übernachtungsentschädigungen für Mitglieder der Bundesversammlung neu so regeln will, dass nur effektiv erfolgte externe Übernachtungen entschädigt werden (19.431 n pa. iv. SPK-N. Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen). Die Kommission ist sich bewusst, dass der Ständerat am 11. Dezember 2018 eine von der SPK des Ständerates hierzu ausgearbeitete Vorlage abgelehnt hat (16.413 s pa. iv. Eder). Dies ändert nichts an der Ansicht der Kommission, dass es in der Öffentlichkeit als stossend empfunden wird, wenn Parlamentsmitglieder entschädigt werden, obwohl ihnen keine Kosten entstanden sind.

Die Minderheit erachtet es nicht als sinnvoll, das Thema schon wieder aufzunehmen, nachdem sich der Ständerat gerade erst dagegen ausgesprochen hat.