16.5110 · Fragestunde. Frage · 2016-03-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Frankreich hat das Erbschaftssteuerabkommen von 1953 mit der Schweiz gekündigt. Seit dem 1. Januar 2015 wenden die Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer jeweils innerstaatliches Recht an.
Kann der Bundesrat abschätzen, wie viele Personen davon betroffen sind (und wie viele von ihnen Schweizer Staatsangehörige sind)?