16.5151 · Fragestunde. Frage · 2016-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die ETH Lausanne hat angekündigt, dass sie die Studiengebühren ab 2017 verdoppeln will; diese würden von 1200 auf 2400 Franken erhöht. Das hätte äusserst negative Konsequenzen auf die Chancengleichheit.
Findet der Bundesrat nicht, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur Bundesverfassung steht (die in Art. 2 Abs. 3 festhält, dass die Schweiz eine möglichst grosse Chancengleichheit garantieren muss) und auch gegen diverse internationale Verpflichtungen der Schweiz (vor allem den Uno-Pakt I, Art. 13 Abs. 2 Bst. c) verstösst?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.