16.5165 · Fragestunde. Frage · 2016-05-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) wurde 2006 erlassen. Inzwischen hat sich die Qualität der Messmittel (z. B. Ultraschall-Messgeräte) enorm verbessert.
Die Wirtschaft muss ihre Messmittel jedoch gemäss Artikel 9 Absätze 1a und 2a der Verordnung immer noch alle fünf Jahre nacheichen lassen. Im Sinne von weniger Bürokratie könnte man die Nacheichungsfrist von fünf auf zehn Jahre anpassen.
Wann beabsichtigt der Bundesrat die Verordnung der Entwicklung anzupassen?