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16.5237 · Fragestunde. Frage · 2016-06-06

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Von Lehrlingen und Studenten werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Asylbewerber offensichtlich im Zug nur ein Papier, jedoch kein Billett zeigen müssen, und dann geht der Kontrolleur weiter.

- Trifft es zu, dass Asylbewerber den öffentlichen Verkehr gratis benutzen können?

- Und wenn ja, weshalb?

Stellungnahme des Bundesrates

Asylsuchende müssen bei der Benützung des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich selber für die Fahrkosten aufkommen. Für Reisen im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren werden Personen, welche sich in Bundeszentren aufhalten, Fahrkarten abgegeben. Dies ist insbesondere der Fall für den Transfer zu einer Anhörung in Wabern, bei Transfers in andere Bundeszentren oder in die Kantone, für den Besuch einer Rechtsberatungsstelle. Fahrkarten werden ferner abgegeben, wenn Asylsuchende in Obhut des Bundes einen Arzt konsultieren müssen.