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16.5245 · Fragestunde. Frage · 2016-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Pressesprecherin des Staatssekretariates für Migration, Léa Wertheimer, hat im letzten Mai bestätigt, dass dem Amt Hinweise vorlägen, wonach Eritreerinnen und Eritreer, die in der Schweiz Asyl erhalten haben, versuchen würden, nach Eritrea zu reisen. Dieses Vorgehen ist illegal.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

- Wie viele solcher Fälle illegaler Ausreisen sind erwiesen?

- Welche Sanktionen sind dafür vorgesehen?

- Auf welche Weise werden die Ermittlungen durchgeführt?

- Wie werden Fälle behandelt, in denen eritreische Flüchtlinge nach einer Heirat im Heimatland in die Schweiz zurückkehren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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