16.5289 · Fragestunde. Frage · 2016-06-08
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ein europäischer Arbeitnehmer mit Ausweis L hat 2015 während neun Monaten in einem Unternehmen gearbeitet und für 2016 einen neuen Vertrag mit einer Probezeit von drei Monaten unterschrieben.
Dieser Arbeitnehmer beschliesst nun nach den drei Monaten Probezeit zu kündigen, obwohl der Arbeitgeber seine Dienstleistung braucht und ihn zu bleiben bittet.
- Der Arbeitnehmer hat also auf zwei Jahre verteilt zwölf Monate gearbeitet. Zudem will er sein Arbeitsverhältnis nicht aufrechterhalten. Hat er trotzdem Anrecht auf Arbeitslosengelder?
- Wenn ja, ist das mit irgendeiner Sanktion verbunden?