16.5333 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Eine der Prioritäten der aktuellen Legislatur ist die optimale Nutzung der Digitalisierung für den Wohlstand der Schweiz (Ziel 3, Legislaturplanung). Geschäfte werden immer öfter online abgewickelt.
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der aktuelle Rechtsrahmen ausreicht, damit ein Interesse an einer Betreibungsauskunft durch das Vorlegen eines elektronischen Vertrags (Online-Formular, Smartphone-Applikation usw.) glaubhaft gemacht werden kann (Art. 8a Abs. 2 SchKG)?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.