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16.5365 · Fragestunde. Frage · 2016-09-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Häftlinge in den Gefängnissen sind für die Schweizer Kantone ein besonders grosser Kostenpunkt. Die Haftbedingungen sind in unserem Land ausserdem ziemlich komfortabel.

Berechtigt die aktuelle Gesetzgebung die Kantone dazu, den Häftlingen oder ihren Familien eine Beteiligung an den Inhaftierungskosten in Rechnung zu stellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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