16.5494 · Fragestunde. Frage · 2016-11-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der EGMR hat befunden, dass die heutigen rechtlichen Grundlagen der Schweiz für Überwachungsmassnahmen bei Betrugsverdacht nicht ausreichen. Die grundsätzliche EMRK-Kompatibilität solcher Massnahmen wurde dabei nicht geprüft.
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Schweiz - nach Erlass der notwendigen gesetzlichen Grundlagen - in einem ähnlich gelagerten Fall nicht noch wegen Verletzung der EMRK verurteilt werden könnte?