16.5521 · Fragestunde. Frage · 2016-11-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Sind EU-Bürger "Inländer"?
Stellungnahme des Bundesrates
Nein. EU-Bürger sind nach geltendem Ausländergesetz nur dann als Inländer zu qualifizieren, wenn sie über eine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.