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17.3214 · Motion · 2017-03-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf internationaler Ebene für ein völkerrechtliches Verbot von autonomen Waffen einzusetzen.

Begründung

Eine kleine Gruppe von Staaten entwickelt gegenwärtig Waffensysteme, die nach der Aktivierung ohne zusätzliche menschliche Intervention in der Lage sind, Ziele zu entdecken, zu verfolgen, auszuwählen und anzugreifen. Im Einsatz solcher vollständig autonomer Waffensysteme (AWS) wird damit der Entscheid, eine Person zu töten oder ein bestimmtes Objekt zu zerstören, nicht durch eine vernunftbegabte Person gefällt, sondern ist allein das Ergebnis komplexer Algorithmen.

Der Verzicht auf eine menschliche Beteiligung an einem finalen Tötungsentscheid wirft schwerwiegende moralische, humanitäre, rechtliche und sicherheitspolitische Bedenken auf. Es geht hier also nicht um Waffensysteme, die von Menschen ferngesteuert werden (wie bewaffnete Drohnen), und auch nicht um Waffensysteme, in denen gewisse Funktionen automatisch ablaufen (wie Plattformen, die sich autonom bewegen, aber nicht autonom schiessen können). Es geht auch nicht um selbstfahrende Fahrzeuge oder Roboter, die nicht als Waffen eingesetzt werden. Vielmehr geht es um ein völkerrechtliches Verbot von Waffensystemen, die vollständig autonom über Leben und Tod entscheiden.

Dieses Verbot wird gegenwärtig in der Uno in einer Arbeitsgruppe von Regierungsexperten diskutiert. Im Dezember 2017 dürfte die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, ein Mandat verabschieden, damit 2018 formale Verhandlungen aufgenommen werden.

Es liegt im nationalen Sicherheitsinteresse der Schweiz, dass sich der Bundesrat in diesem Prozess konstruktiv verhält und auf ein völkerrechtliches Verbot von AWS hinarbeitet. Ähnlich wie bei anderen verbotenen Waffen wie Atomwaffen, Antipersonenminen, Streumunition oder chemischen und biologischen Waffen werden AWS nie zur Sicherheit der Schweiz beitragen. Vielmehr bedrohen sie diese.

AWS sind auch mit dem humanitären Völkerrecht unvereinbar, weil noch so kluge Algorithmen nie mit Gewissheit zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden. Sie verletzen zudem die Menschenrechte, denn bei AWS wird nie feststellbar sein, wer die Verantwortung für begangene Kriegsverbrechen trägt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Es gibt im Bereich der Waffenentwicklung einen Trend von der Automatisierung hin zu einer verstärkten Autonomie. Diese Entwicklung wird von militärischen Interessen getrieben. Ähnliche Entwicklungen sind auch im zivilen Bereich feststellbar. Der Bundesrat verfolgt die mögliche Entwicklung autonomer Waffensysteme (AWS) aufmerksam. Er ist sich der Tragweite dieser Entwicklung bewusst. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion, wonach es zu verhindern gilt, dass vollautonome Waffensysteme dereinst unter Missachtung völkerrechtlicher Grundprinzipien zum Einsatz kommen.

Die Autonomisierung im Waffenbereich wirft jedoch komplexe technische, militärische, völkerrechtliche und ethische Fragen auf. Deren Beantwortung bedarf einer weiter gehenden Analyse und eines umsichtigen Vorgehens. Während die in der Motion formulierten Bedenken erheblich sind, sind nicht sämtliche Entwicklungen hin zur Autonomie a priori zu verurteilen. So ist beispielsweise nicht auszuschliessen, dass eine gewisse Autonomie je nach Umständen und Einsatzkontext dazu beitragen könnte, dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben. Der Bundesrat begrüsst deshalb, dass AWS in Genf im Rahmen der Uno-Konvention für konventionelle Waffen (CCW) vertieft diskutiert werden. Die Schweiz hat sich schon früh dafür eingesetzt, dass eine Regierungsexpertengruppe der CCW sich dieses komplexen Themas annimmt.

Der Bundesrat prüft Regulierungsbedarf und -möglichkeiten kontinuierlich. Parallel dazu bekräftigt er die zentrale Bedeutung des existierenden Völkerrechts bei der Entwicklung und dem Einsatz von Waffen. Er betont, dass jeglicher Einsatz von Waffensystemen, also auch von AWS, das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, uneingeschränkt respektieren muss und begleitende Massnahmen geprüft werden müssen, welche die Rechtskonformität begünstigen. Er verdeutlichte und bekräftigte 2016 in einem Arbeitspapier in der CCW die auf AWS anwendbaren völkerrechtlichen Bestimmungen. Er präzisierte dabei, was es bedeutet, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren, und zeigte auf, dass das existierende Völkerrecht sehr hohe Anforderungen an sämtliche potenziellen AWS stellt. Die Frage nach dem vernünftigen Grad von Aufsicht und Kontrolle nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. In diesem Kontext sprach sich das Arbeitspapier auch dafür aus, allfällige Lücken in der Verantwortlichkeit beim Einsatz von AWS zu untersuchen und, wo nötig, zu schliessen. Ausgehend von dieser völkerrechtlichen Betrachtungsweise setzt sich die Schweiz für praktische und, wo notwendig, auch normative Massnahmen ein, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen.

Der Bundesrat steht einem präventiven völkerrechtlichen Verbot von AWS, wie die meisten anderen Staaten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückhaltend gegenüber. Diese Einschätzung macht der Bundesrat unabhängig von der Frage, auf welchem Weg ein solches Verbot angestrebt würde. Zunächst ist aus Sicht des Bundesrates zu klären, wo die Grenzen zwischen wünschbarer, akzeptabler und nichtakzeptabler Autonomie bei Waffensystemen zu ziehen sind. Gleichzeitig sollen die vom Völkerrecht gesetzten Schranken uneingeschränkt zum Tragen kommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.