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17.3231 · Motion · 2017-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in seinem Zuständigkeitsbereich die notwendigen Massnahmen zu treffen und allenfalls gesetzliche Grundlagen vorzuschlagen, damit keine Veganerinnen und Veganer in unsere Armee aufgenommen werden.

Begründung

Kürzlich wurde unsere Armee von einem veganen Soldaten vorgeführt - die Geschichte wurde von den Ideologen des Veganismus in den Medien breit ausgeschlachtet. Der Soldat hatte es geschafft, sich namentlich in der internationalen Presse als denjenigen hinzustellen, der die Schweizer Armee in die Knie gezwungen hat, und dies, bevor er auch nur einen einzigen Tag Militärdienst geleistet hatte!

Die vegane Lebensweise (oder besser gesagt die vegane Ideologie) ist ganz offensichtlich unvereinbar mit den Anforderungen einer Armee, die diesen Namen verdient - namentlich was das Zusammenleben betrifft. Der Veganismus beschränkt sich nämlich, anders, als das der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 16.4160 zu meinen scheint, nicht auf das Ernährungsverhalten.

Zudem kommt es nicht infrage, dass solche Ideologen unsere Armee noch einmal ungestraft vorführen. Vor allem darf auf keinen Fall akzeptiert werden, dass diese Personen im Innern oder über die Medien eine Art von Propaganda verbreiten, mit der die Glaubwürdigkeit und die Einsatzfähigkeit unserer Armee untergraben werden. Denn der mittlerweile berühmte Soldat hat es sich erlaubt zu behaupten, dass er seinen militanten Kampf fortführen wird: Er bezichtigt unsere Armee des "Speziesismus" und tut seine Absicht kund, dafür zu sorgen, dass sich die Armee wandelt und namentlich die militärische Logistik dem Veganismus angepasst wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bereits in der Antwort auf die Interpellation 16.4160 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Militär- und Ersatzdienstpflicht nach Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung umfassend und unabhängig von der Gesinnung, der Religion oder dem Ernährungsverhalten der Wehrpflichtigen gilt.

Das Vorbringen einer strikten veganen Lebensführung soll daher auch nicht per se zur Militärdienstuntauglichkeit führen. Aufgrund eines über einen längeren Zeitraum gelebten und nachgewiesenen Veganismus prüft die für die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit zuständige medizinische Untersuchungskommission jedoch, ob im Einzelfall den Betreffenden dadurch erhebliche Schwierigkeiten bei der Ernährung und der Ausrüstung in der Armee entstehen könnten. Abhängig von dieser Beurteilung wird der Betreffende entweder militärdienstuntauglich oder militärdiensttauglich erklärt.

Es gilt andererseits aber auch zu verhindern, dass alleine das Vorbringen einer veganen Lebensführung automatisch zur Militärdienstuntauglichkeit führt. In jedem Fall ist eine Einzelfallbeurteilung angezeigt.

Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat weder als notwendig noch als zweckmässig, für den Militär- und Ersatzdienst von Veganern eine gesetzliche Ausschlussregelung zu schaffen oder spezielle Massnahmen festzulegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.