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17.3246 · Postulat · 2017-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Robotisierung wird die Arbeitswelt umwälzen und eine ganze Reihe von Berufsbildern neu definieren. Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie Arbeitskräfte in der Schweiz darauf vorbereitet werden können, damit sie:

1. in einer durch die Robotisierung umgestalteten Berufslandschaft weiterhin einen Beruf ausüben können;

2. dank ausreichenden technischen Kenntnissen wirksam mit Robotern zusammenarbeiten können;

3. eine Flexibilität anbieten können, die Roboter nie erreichen werden.

Infolge der Robotisierung werden wir alle künftig mit Robotern zu tun haben müssen. Dieses Zusammenwirken von Mensch und Roboter kann aber nur effizient sein, wenn der Mensch ausreichend dafür ausgebildet wird. Deshalb muss die Schweiz sicherstellen, dass das Niveau ihrer Grundbildungsgänge gehalten oder besser noch gesteigert wird.

Roboter werden die Arbeitsplätze der meisten Werktätigen grundlegend umgestalten. Heute können Büroangestellte mindestens ein E-Mail verschicken, mit Word arbeiten oder eine Telefonkonferenz organisieren. Schon morgen aber, mit der Ankunft von Robotern in ihrer Arbeitswelt, müssen sie fähig sein, mit diesen zu interagieren. Wenn sie die technologischen Feinheiten kennen, die der Funktionsweise dieser Roboter zugrunde liegen, werden sie diese umso besser einsetzen können. Angestellte von morgen müssen sich für die Technik begeistern können.

Die Angestellten von morgen müssen überdies sehr flexibel sein. Jeder Roboter wird zwar ausserordentlich leistungsfähig sein, dies aber nur in der Erfüllung von ein oder zwei Aufgaben. Der Mensch ist dagegen viel anpassungsfähiger. Alle Aufgaben, die Anpassungsfähigkeit erfordern, werden deshalb dem Menschen vorbehalten bleiben.

Begründung

Die Verbindung von Mensch und Maschine macht den Menschen stärker, wie die Beispiele von Uber und Apple Store zeigen. Sie verbessert die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden. Und sie schafft neue Nachfrage. Roboter machen den Menschen zudem schneller, zuverlässiger, wirkungsvoller. Unsere Wirtschaft wird somit vom Aufkommen der Roboter zweifellos profitieren.

Diese erheblichen Leistungssteigerungen könnten auch dazu führen, dass Arbeitsplätze, die einst aus Kostengründen ins Ausland verlegt wurden, wieder in der Schweiz angesiedelt werden. Dies beträfe nicht nur die Warenproduktion, sondern auch Dienstleistungen in Bereichen wie Kundenservice, Steuererklärung, Webdesign, Software-Entwicklung, Datenerfassung und Recherche. Mit Blockchain können beispielsweise zahlreiche Rechtsgeschäfte automatisiert werden. Die Robotisierung kann für unsere Wirtschaft eine Chance sein, wenn wir gut darauf vorbereitet sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass sich die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung - beispielsweise auch die Thematik Robotik - merklich auf die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft auswirken werden. Der Bundesrat trägt diesem Umstand mit seiner im April 2016 verabschiedeten Strategie Digitale Schweiz Rechnung. Im Dialog mit Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft hilft er mit, dass die Schweiz von der zunehmenden Digitalisierung profitiert. Bereits heute koordinieren Bund und Kantone ihre Strategien zur Sicherung und Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik im Bildungswesen, u. a. im Rahmen der bildungspolitischen Zusammenarbeit. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung untersucht, wie sich die Anforderungen an die Kompetenzen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt im Zuge der Digitalisierung entwickeln. Unter Einbezug der Kantone und der Hochschulkonferenz prüft der Bund zudem bis Ende Juni 2017, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Bildungs- und Forschungsbereich hat und ob Massnahmen notwendig sind. Zusätzlich erarbeiten die Verbundpartner in Zusammenarbeit mit Experten der Wissenschaft Grundlagen für die strategische Weiterentwicklung der Berufsbildung, in denen die Herausforderungen durch die Digitalisierung ebenfalls aufgegriffen werden.

In der beruflichen Grundbildung überprüft die für den jeweiligen Beruf zuständige Kommission für Berufsentwicklung und Qualität sämtliche Bildungsverordnungen und -pläne laufend, mindestens aber alle fünf Jahre, auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Im Interesse einer möglichst hohen Arbeitsmarkttauglichkeit passen auch die Anbieter und Trägerschaften der höheren Berufsbildung ihre Bildungsgänge den Bedürfnissen der Wirtschaft an. Die Stärke der Berufsbildung liegt darin, dass sie sich dank ihrer systemischen Flexibilität und der engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft jeweils kontinuierlich den technologischen Entwicklungen und Anforderungen des Arbeitsmarkts anpasst.

Die Berufsbilder entwickeln sich inhaltlich weiter, die Revisionszyklen der Berufe werden kürzer, und die Berufsbezeichnungen werden entsprechend dem Wandel eines Berufsbildes angepasst. Ein Beispiel dafür sind die Berufe der mechanischen Industrie, wo aus sieben eigenständigen beruflichen Grundbildungen der heute aktuelle Beruf "Polymechaniker/-in EFZ" entstand. Im grafischen Bereich sei auf den neuen Beruf "Interactive Media Designer EFZ" verwiesen, der aufgrund der Revision des früheren Berufes Multimediagestalter und -gestalterin und der rasanten Digitalisierung der grafischen Branche im Jahr 2014 in Kraft gesetzt werden konnte. Dass der fortschreitende Einzug der Elektronik zu einer Neu- bzw. Höherpositionierung eines Berufes führen kann, zeigt das Beispiel des Automobilgewerbes, wo aus "Automobilmechaniker und -mechanikerin" der neue Beruf "Automobilmechatroniker und -mechatronikerin" entstanden ist.

Gemäss Weiterbildungsgesetz (SR 412.10) trägt der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung. Damit den ständig neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt wirksam begegnet werden kann, ist kontinuierliche Weiterbildung unumgänglich.

Die Berufsbildung Schweiz hat in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen, dass sie in der Lage ist, auch ohne spezielle staatliche Eingriffe erfolgreich auf Entwicklungen und Veränderungen zu reagieren. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass ihr dies auch im Zusammenhang mit der Thematik Robotik gelingen wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.