17.3251 · Interpellation · 2017-03-17
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
2015 haben 193 Länder beschlossen, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um innerhalb von fünfzehn Jahren die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erreichen. Diese Ziele ergänzen einander und sind miteinander verknüpft.
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung betreffen die gesamte Gesellschaft. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit von den Kantonen und Gemeinden, aber auch von den Akteuren aus dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.
Die international sehr aktive Schweiz hat sich tatkräftig an der Erarbeitung der Agenda 2030 beteiligt - in Bezug auf das Festlegen der Ziele, das Messen der erzielten Fortschritte und deren wirksame Überprüfung.
Im Laufe des Jahres 2017 bereitet sich die Schweiz auf das Erreichen dieser Ziele vor. Dazu muss sie definieren, auf welche Weise die Ziele erreicht werden sollen und welche Organisation es dafür braucht. Diese Arbeit wird Anfang 2018 fertiggestellt und in einem Bericht präsentiert werden. Der Bund hat die Plattform Dialog 2030 für die nachhaltige Entwicklung auf die Beine gestellt, um die Zusammenarbeit der unterschiedlichen an der Umsetzung der Agenda 2030 beteiligten Akteure zu verstärken.
1. Kann der Bundesrat angeben, wer die an diesen Vorbereitungen beteiligten Akteure sind, egal ob aus der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder der Wissenschaft?
2. Kann er auch genauer ausführen, was konkret für die Erreichung dieser Ziele unternommen wird?
3. Was die staatlichen Massnahmen betrifft: Wie sollen diese finanziert werden in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um departementsübergreifende Massnahmen handelt?
4. Welche Ressourcen sind für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den anderen Schlüsselakteuren (Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) für die Umsetzung der Agenda 2030 eingeplant?
5. Die Agenda 2030 ist nur einem kleinen Kreis von Eingeweihten bekannt - ein Umstand, der die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft nicht vereinfacht. Hat der Bund eine Strategie für die Kommunikation zwischen und mit den beteiligten Akteuren, die den Erfolg dieser Zusammenarbeit besser ermöglichen würde?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bericht über den Umsetzungsstand der Agenda 2030 durch die Schweiz an die Uno wird vom Bundesamt für Raumentwicklung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten koordiniert. Sie beziehen hierfür alle Bundesstellen ein, die einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 leisten. Das Bundesamt für Statistik ist zuständig für die Indikatoren zur Fortschrittsmessung.
Für die wirkungsvolle Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft haben die zuständigen Ämter eine Begleitgruppe einberufen. Zu dieser Begleitgruppe zählen Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse, Vertreter der Wissenschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen wie Alliance Sud und Umweltallianz. Diese Begleitgruppe soll es den nichtstaatlichen Akteuren und der Bundesverwaltung erlauben, gemeinsam die Berichterstattung zur Umsetzung der Agenda 2030 sicherzustellen.
2. Im Rahmen einer breiten Konsultation erhalten alle interessierten Akteure während den kommenden Monaten die Gelegenheit, die Einschätzung der Ämter zu Umsetzungsstand, Handlungsbedarf und Zielsetzungen des Bundes sowie zu Kohärenzfragen zu ergänzen. Die Ergebnisse dieser Konsultation fliessen in den Länderbericht 2018 der Schweiz an das High-Level Political Forum on Sustainable Development der Uno ein.
3. Die Finanzierung der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Agenda 2030 erfolgt über die regulären Budgets des Bundes. Allfällige Anträge zur Finanzierung von Massnahmen in Politikbereichen mit speziellem Handlungsbedarf wird der Bundesrat im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses stellen.
4. Der Bund legt grosses Gewicht auf einen breitabgestützten Dialog und auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Neben dem regelmässigen Austausch mit der erwähnten Begleitgruppe setzt der Bund auf die Konsultation aller interessierten Kreise sowie auf gezielte Veranstaltungen des Dialogs 2030 im laufenden Jahr, um die Herausforderungen der Agenda 2030 vertieft zu diskutieren. Zudem bestehen in verschiedenen Fachämtern schon Initiativen, welche zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene beitragen, beispielsweise die Actionsanté im Gesundheitsbereich, der Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen, der Aktionsplan Grüne Wirtschaft oder das internationale Engagement der Schweiz für Frieden und Menschenrechte.
5. Die involvierten Departemente setzen eigene Kommunikationsmassnahmen in Bezug auf die Agenda 2030 um. Diese umfassen aktuelle Informationen auf der Website des Bundes (www.agenda2030.admin.ch) und einen Flyer. Darüber hinaus informieren die Ämter im Rahmen ihrer regulären Kommunikationskanäle.
Antwort des Bundesrates.