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17.3259 · Motion · 2017-03-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine oder mehrere Vorlagen zu unterbreiten, mit welchen die stark gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können.

Eine Minderheit (Gmür Alois, Carobbio Guscetti, Gschwind, Hadorn, Heim, Kiener Nellen, Schmidt Roberto, Schneider Schüttel) beantragt die Ablehnung der Motion.

Begründung

Laut Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung "Gebundene Ausgaben des Bundes" vom 12. Januar 2017 steigen die gebundenen Ausgaben vom Voranschlag 2016 hin zum Finanzplan 2020 um über 12 Prozent an. Durch den zunehmenden Anteil der gebundenen Ausgaben am Gesamthaushalt des Bundes wird der Handlungsspielraum des Parlamentes für die Beratung von Budget und Stabilisierungsprogrammen zunehmend und stark eingeschränkt. Darunter leiden einseitig die Aufgabengebiete des Bundes mit schwach gebundenen Ausgaben (Eigenbereich des Bundes, Landwirtschaft, Armee, Bildung), in denen in der Folge der Rotstift angesetzt werden muss.

Damit das Parlament den Handlungsspielraum vermehrt zurückgewinnt, wird der Bundesrat beauftragt, einen konkreten Massnahmenplan auszuarbeiten, auf dessen Grundlage die gebundenen Ausgaben des Bundes um 5 bis 10 Prozent reduziert werden können. Dieser Aktionsplan geht dabei über die Finanzplanung hinaus und zeigt im Rahmen einer konkreten Projektplanung inklusive Meilensteinen und Zeitplan auf, wie dieses Ziel angestrebt und umgesetzt werden kann. Zur Umsetzung legt der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Vorlagen vor.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der markante Anstieg des Anteils gebundener Ausgaben (von rund 50 Prozent 2015 auf über 60 Prozent 2020) geht hauptsächlich auf neue Ausgabenbindungen zurück, die Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren beschlossen haben (BIF, NAF, Reform der Altersvorsorge). Der steigende Bindungsgrad schmälert nicht nur den Spielraum bei der Budgetgestaltung; angesichts der angespannten Haushaltlage steigt auch das Risiko einer Verdrängung von Ausgaben in verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes. Der Bundesrat teilt die Sorge um den abnehmenden finanzpolitischen Spielraum und will deshalb die Motion annehmen.

Kurzfristig erachtet der Bundesrat eine Umlagerung der gebundenen in ungebundene Ausgaben im Umfang von 5 bis 10 Prozent als nicht realisierbar. Denn durch eine Flexibilisierung der in Gesetzen und Verfassung festgeschriebenen Ausgabenbindungen allein kann der finanzpolitische Spielraum höchstens vorübergehend erhöht werden. Mittelfristig jedoch ist aus Sicht des Bundesrates beabsichtigt, das Wachstum der gebundenen Ausgaben gegenüber dem aktuellen Entwicklungspfad ("no policy change"-Szenario) zu reduzieren. Dazu wird der Bundesrat verschiedene grössere Reformprojekte aufgleisen müssen; mögliche Ansätze dazu werden im genannten Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung skizziert (www.efv.admin.ch). Der Bundesrat strebt die Erfüllung der Motion deshalb in einem längerfristigen Zeitraum an.

Erste Schritte wird der Bundesrat bereits im laufenden Jahr unternehmen: So will er bis im Herbst verschiedene Stossrichtungen für Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes prüfen und diskutieren. Er hat dazu bereits am 3. März 2017 ein Vorgehenskonzept zur Erarbeitung struktureller Reformen namentlich auch bei den gebundenen Ausgaben verabschiedet.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.