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17.3274 · Interpellation · 2017-05-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Zeitraum der letzten zehn Jahre:

1. Wie viele (von wie vielen insgesamt) unbegleitete minderjährige Asylantragsteller haben Identitätsausweise vorgelegt?

2. Von wie vielen unbegleiteten minderjährigen Asylantragstellern steht die Identität fest?

3. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylantragsteller haben Geburtsdatum 1. Januar erhalten?

4. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylantragsteller haben einen Antrag auf Familiennachzug gestellt?

5. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylantragsteller sind nach Stellen eines Asylantrages untergetaucht?

6. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten der Identitätsabklärungen für diese Asylkategorie?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Von 2007 bis 2017 (Stand: 30. April 2017) waren insgesamt rund 8000 unbegleitete minderjährige Asylsuchende zu verzeichnen. Davon reichten 414 einen Reisepass, 502 eine Identitätskarte und 1104 andere Identitätsausweise ein. 6123 Personen reichten keine Identitätsdokumente ein (vgl. dazu auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Steinemann 16.3688).

2. In den letzten zehn Jahren stand die Identität bei insgesamt 305 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden zweifelsfrei fest, weil die gesuchstellende Person rechtsgenügliche Identitätsdokumente eingereicht hat.

3. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 1849 unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit Geburtsdatum 1. Januar erfasst.

4. Die entsprechenden Zahlen lassen sich statistisch nicht erheben. Es ist jedoch festzuhalten, dass mit der per 1. Februar 2014 erfolgten Streichung von Artikel 51 Absatz 2 des Asylgesetzes (SR 142.31) die bundesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit entfallen ist, einen Antrag auf Familiennachzug durch unbegleitete minderjährige Asylsuchende einzureichen.

5. In den vergangenen zehn Jahren sind insgesamt 1153 unbegleitete minderjährige Asylsuchende unkontrolliert abgereist, davon 915 vor und 238 nach dem Asylentscheid.

6. Die Abklärungsmassnahmen, die im Zusammenhang mit der Gesuchseinreichung stehen, generieren teilweise zusätzliche Ausgaben. Es kann sich dabei beispielsweise um Kosten handeln, die durch die längere Dauer des Registrierungsprozesses oder der Befragung zur Person entstehen. Statistische Angaben zu diesen Zusatzkosten können nicht erhoben werden. Die durchschnittlichen Kosten für ärztliche Gutachten betragen bei einer Handknochenanalyse 100 Franken, bei einem Gutachten zur Altersbestimmung gemäss dem Vier-Säulen-Prinzip (morphologische Untersuchung, Knochenaltersbestimmung, Zahnstatus und Röntgenuntersuchung der Schlüsselbeine) 1500 Franken.

Antwort des Bundesrates.