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Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht

17.3317 · Motion · 2017-05-04

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen auf der Basis von Erlassen vorzulegen, mit welchen folgende Ziele erreicht werden:

1. eine klarere Trennung zwischen den Verantwortlichkeiten des Bundesrates für die Finanzmarktpolitik und -strategie sowie die Regulierung einerseits und der Zuständigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) für die operative Aufsichtstätigkeit andererseits;

2. eine effektivere Gewährleistung der politischen Steuerung und Kontrolle der Tätigkeiten der Finma - unter Wahrung von deren Unabhängigkeit in der konkreten Aufsicht - durch den Bundesrat und das Parlament;

3. eine optimale Ausgestaltung der Rollen und Beziehung zwischen Eidgenössischem Finanzdepartement und Finma zur bestmöglichen Erreichung der finanzmarktpolitischen Ziele, insbesondere auch in Bezug auf die Wahrnehmung der internationalen Vertretung und Zusammenarbeit.

Begründung

Eine starke und international anerkannte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist wichtig für unseren Finanzplatz. Am 22. Juni 2017 wird es zehn Jahre her sein, seit das Finanzmarktaufsichtsgesetz verabschiedet und damit die Finma eingeführt worden ist. In diesen vergangenen zehn Jahren haben die Finanzbranche, die Zentralbanken sowie die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden anspruchsvolle Zeiten erlebt. Nun dürfte ein guter Zeitpunkt gekommen sein, um die Strukturen und Prozesse der Regulierung in der Schweiz zu überarbeiten, namentlich die Rollen des Eidgenössischen Finanzdepartementes bzw. des Bundesrates als Regulator und der Finma als Aufsichtsbehörde. Dazu braucht es Anpassungen in der Organisation sowie in der Governance, die der Bundesrat ausarbeiten und dem Parlament vorlegen soll. Anhaltspunkte liefern möglicherweise rechtliche und institutionelle Lösungen im Ausland. Dabei darf es allerdings nicht darum gehen, die Aufsicht über den Finanzmarkt oder die Unabhängigkeit der Finma zu schwächen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Blick auf das herausfordernde und sich verändernde Umfeld, in dem sich die Akteure des Schweizer Finanzplatzes bewegen, ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden optimal aufgestellt und ihre jeweiligen Aufgaben klar definiert und abgegrenzt sind. Ein gewisses Verbesserungspotenzial kann hier insbesondere bei der Regulierung und der Koordination bei Arbeiten in internationalen Standardsetzungsgremien gesehen werden, wobei die Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in ihrer Aufsichtstätigkeit nicht infrage gestellt wird. Dies ist eine Voraussetzung für eine effiziente und effektive Umsetzung der bundesrätlichen Finanzmarktpolitik mit einer national wie international anerkannten Regulierung und Aufsicht, einer schlagkräftigen Vertretung der Schweizer Interessen im Aussenverhältnis sowie einer wirkungsvollen Zusammenarbeit der zuständigen Behörden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.