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17.3333 · Interpellation · 2017-05-04

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Nachrichtendienstliche Aufträge gegen ein befreundetes Land, fehlende Professionalität und unklare politische Verantwortlichkeiten werfen im Spionage-Fall gegen deutsche Steuerbehörden zahlreiche Fragen auf.

1. Wer trägt die politische Verantwortung für den Auftrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die Steuerbehörden eines befreundeten Nachbarlandes auszuspionieren? War der Departementsvorsteher über diesen Auftrag informiert?

2. Oder handelte jemand im NDB eigenmächtig? Wer? War wenigstens der Chef NDB über diese Aktionen informiert? Welche politischen Konsequenzen zieht der Bundesrat in personeller Hinsicht und in Bezug auf die Regelung der politischen Verantwortung im NDB?

3. Wer setzt im NDB die Prioritäten? Waren die Schweizer Strafverfolgungsbehörden tatsächlich überfordert und auf Unterstützung durch einen NDB-Agenten angewiesen, nachdem ausländische Steuerbehörden zu strafrechtlich relevanten Fahndungsmethoden gegriffen hatten?

4. Wie beurteilt der Bundesrat diese Prioritätensetzung vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen des NDB? Ist die Sicherheit der Schweiz vorab durch verbotenen Nachrichtendienst im Steuerbereich gefährdet? War der Schutz des Bankgeheimnisses in Steuersachen für den NDB eine prioritäre Aufgabe, nachdem der Bundesrat 2009 mit seiner Weissgeldstrategie klargestellt hat, dass er in der Schweiz keine unversteuerten Gelder mehr aus dem Ausland will?

5. Vor einem Jahr wurde der schwerwiegende Cyberangriff gegen die Ruag bekannt. Unternahm der NDB im Vorfeld genug, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen? Gehört die frühzeitige Erkennung von Cyberangriffen auf die Wirtschaft und auf kritische Infrastrukturen zu den Aufgaben des NDB? Hat der NDB seine Prioritäten falsch gesetzt, indem er ausländische Steuerbehörden eines befreundeten Nachbarstaates ausspionierte, statt sich um die Cybersicherheit der Ruag zu kümmern?

6. Bereits im Rahmen der "Affäre Giroud" hat ein Agent des NDB in Genf mit wenig professionellen Partnern von Steuerhinterziehern aus dem Kanton Wallis zusammengearbeitet. Nach welchen Kriterien wählt der NDB seine Agenten aus? Unterzieht der NDB seine Agenten in Zukunft einer Personensicherheitsprüfung? Mit welchen anderen Verfahren sorgt der NDB für Professionalität seiner Agenten und eine pannenfreie Zusammenarbeit?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Das Einholen von Informationen dieser Art ist bei einer strafrechtlichen Untersuchung üblich, umso mehr wenn die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Rechtshilfe nicht möglich ist.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) entscheidet selbstständig über seine Einsätze und informiert die Aufsichtsorgane darüber. Gemäss Artikel 25 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wird die parlamentarische Kontrolle von der Geschäftsprüfungsdelegation nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10) wahrgenommen. Sie wird den Sachverhalt im Rahmen einer Inspektion abklären, hat Zugang zu sämtlichen Informationen und wird auch die Frage der politischen Verantwortung behandeln.

4. Die Prioritäten des NDB werden periodisch vom Bundesrat in einem klassifizierten Grundauftrag festgelegt. Die Umsetzung erfolgt durch den NDB unter Aufsicht des Departementes und der Geschäftsprüfungsdelegation.

5. In diesem Fall von Spionageabwehr begannen die Tätigkeiten des NDB im Jahr 2011 und endeten im Jahr 2014. Sie hatten daher keinen Einfluss auf die Tätigkeiten des NDB im Fall Ruag.

Im Wesentlichen und gemäss BWIS trifft der Bund vorbeugende Massnahmen, um Gefährdungen insbesondere durch verbotenen Nachrichtendienst frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Verbotener Nachrichtendienst nimmt unterschiedliche Formen an, darunter Angriffe auf Informatiksysteme.

Im Cyberbereich ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen privaten und öffentlichen Akteuren, wie der NDB, stark. Der Bundesrat hat am 26. April 2017 beschlossen, den Kampf gegen die Cyberbedrohung zur Priorität zu machen und eine zweite nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) ausarbeiten zu lassen. Diese Strategie soll sich die bereits bestehenden Strukturen und Prozesse zunutze machen, um den Schutz vor Cyberrisiken nachhaltig zu verstärken. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat beschlossen, die Finanzierung der aktuell 30 für die Entwicklung des Schutzes und den Schutz gegen Cyberrisiken bestimmten Stellen der NCS in den verschiedenen Departementen auf unbefristete Dauer zu genehmigen.

6. Gemäss Artikel 25 BWIS wird die parlamentarische Kontrolle von der Geschäftsprüfungsdelegation nach Massgabe des ParlG wahrgenommen. Sie wird den Sachverhalt im Rahmen einer Inspektion abklären und hat Zugang zu sämtlichen Informationen.

Personensicherheitsprüfungen sind rechtlich klar geregelt und können nicht nach Belieben veranlasst werden. Sämtliche Mitarbeitenden des NDB werden in der höchsten Sicherheitsstufe überprüft. Eine formelle Personensicherheitsprüfung von Personen, die der NDB als Informationsquellen einzusetzen beabsichtigt, würde diese hingegen kompromittieren und eine Zusammenarbeit praktisch verunmöglichen. Der NDB verfügt deshalb über detaillierte klassifizierte interne Handbücher, wie Quellen zu überprüfen und anzuwerben sind. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat Kenntnis von diesen Handbüchern.

Antwort des Bundesrates.