17.3347 · Interpellation · 2017-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im September 2016 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) angekündigt, Modelle zu analysieren, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eingesetzt werden. Dabei stünden Deutschland und die Niederlande im Vordergrund; analysiert werden sollten Steuerungsinstrumente bei den Mengen sowie den ambulanten und stationären Budgets. Innerhalb eines Jahres hat das EDI Vorschläge für das weitere Vorgehen in Aussicht gestellt. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie lautet der Auftrag?
2. Um wen handelt es sich bei den erwähnten Experten? Nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt?
3. Wieso setzt das EDI ein ausländisches Expertengremium ein, wenn das Departement selber auf eine namhafte Expertengruppe mit grosser Auslanderfahrung zurückgreifen kann?
4. Medienberichten zufolge wird sich im Juni 2017 auch der Gesamtbundesrat mit dem Fragenkomplex "Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung" befassen. Wird er eine Auslegeordnung vornehmen, bei der auch Themen wie Lockerung des Vertragszwangs bei Überversorgung und Vertragsfreiheit zur Sprache kommen? Unter anderem im Postulat der SGK-S 16.3000 hat das Parlament die Aufarbeitung solcher Alternativen in Auftrag gegeben.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Expertengruppe wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingesetzt, um anhand einer Analyse der internationalen Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums Instrumente zur Beeinflussung der Mengenentwicklung in der Schweiz vorzuschlagen. Diese sollen primär von den Tarifpartnern oder subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden eingesetzt werden können. Auch Instrumente, die Änderungen des regulatorischen Rahmens notwendig machen, sollen in die Überlegungen einbezogen werden. Weitere Massnahmen zur Vermeidung unnötiger Leistungen können ebenfalls vorgeschlagen werden. Geplant ist, dass die Expertengruppe ihren Bericht mit möglichen Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dem EDI im Herbst 2017 unterbreitet.
2. Bei den Mitgliedern der Expertengruppe handelt es sich um Personen mit medizinischem und gesundheitsökonomischem Hintergrund aus Praxis, Forschung und Verwaltung der Schweiz, Deutschlands, Frankreichs und der Niederlande, die sich mit dem Thema Kostendämpfung im Gesundheitswesen beschäftigt haben. Dies sind:
- alt Ständerätin und alt Regierungsrätin Verena Diener (Zürich): Vorsitzende der Expertengruppe;
- Dr. med. Brida von Castelberg, Ärztin (Zürich);
- Prof. Dr. med. Dieter Conen, Arzt (Buchs/AG);
- Dr. med. Yves Eggli, Institut universitaire de médecine sociale et préventive, Centre hospitalier universitaire vaudois et Université de Lausanne;
- Dr. Heinz Locher, Gesundheitsökonom (Bern);
- Prof. Dr. Tilman Slembeck, School of Management and Law, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften;
- Prof. Dr. Rudolf Blankart, Kompetenzzentrum für Public Management, Universität Bern und Sitem-Insel AG (DE);
- Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin und European Observatory on Health Systems and Policies (DE);
- Dr. Zeynep Or, Institut de recherche et documentation en économie de la santé, Université Paris Panthéon-Sorbonne (F);
- Prof. Dr. Patrick Jeurissen, Radboud University Medical School (NL);
- Stefan Meierhans, Preisüberwacher;
- Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung;
- Eric Scheidegger, stellvertretender Direktor des Staatssekretariates für Wirtschaft;
- Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren.
3. Es handelt sich nicht um ein ausländisches Expertengremium, sondern um eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung: Das 14-köpfige Gremium vereint 10 schweizerische sowie vier ausländische Expertinnen und Experten. Mit der Einsetzung der Expertengruppe wollte der Bundesrat - zusätzlich zu den bereits laufenden und geplanten Kostendämpfungsmassnahmen - explizit die Modelle anderer europäischer Länder analysieren. Er geht davon aus, dass die ausländischen Experten vertiefte Kenntnisse und Detailwissen zu den Erfahrungen mit den in ihren Ländern eingesetzten Kosten- und Mengensteuerungsinstrumenten einbringen können. Weitere Informationen zur Expertengruppe sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit zu finden (www.bag.admin.ch > Themen > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung).
4. Die Kostendämpfung in der Krankenversicherung ist eine der Prioritäten des Bundesrates im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020. Der Gesamtbundesrat hat sich deshalb an seiner Klausur Ende Juni 2017 mit einem breiten Katalog an laufenden und geplanten Kostendämpfungsmassnahmen befasst. Eine Aufarbeitung von Alternativen zur Zulassungssteuerung in Erfüllung des Postulates 16.3000 hat der Bundesrat bereits in seinem Bericht vom 3. März 2017 vorgenommen (www.bag.admin.ch > Themen > Versicherungen > Krankenversicherung > Revisionsprojekte-> KVG-Revision. Zulassung Leistungserbringer). Auf der Basis des Postulatsberichtes hat der Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Anfang Juli 2017 in die Vernehmlassung geschickt.
Antwort des Bundesrates.