17.3367 · Interpellation · 2017-05-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Bedeutung hat für den Bundesrat die Nutzung von Holzenergie - heute und in Zukunft?
2. Welche Massnahmen trifft der Bund, um den aktuellen Deponienotstand für Holzasche zu beheben und für bisherige und künftige Betreiber Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen?
3. Ist er bereit, die ökologischen, ökonomischen sowie raumplanerischen Aspekte departements- und amtsübergreifend zu erörtern und Lösungsvorschläge zu erarbeiten?
Begründung
Holz ist der wichtigste einheimische Rohstoff für die Wärmeerzeugung. Jährlich werden rund 5 Millionen Kubikmeter Holz aus Schweizer Wäldern energetisch genutzt. Die knapp 600 000 Holzfeuerungen decken mehr als 10 Prozent des landesweiten Wärmebedarfs. Der CO2-neutrale Brennstoff erspart unserer Atmosphäre rund 10 Prozent des gesamten CO2-Ausstosses unseres Landes.
Bei der Verbrennung von Holz fallen pro Kilogramm zwischen 5 und 50 Gramm Holzasche an. Für grössere Holzheizungen sind dies insgesamt rund 50 000 Tonnen pro Jahr. Die Asche enthält naturgemäss jene Zivilisationsschadstoffe, die der Baum im Laufe seines Lebens aus der Umwelt herausgefiltert und aufgenommen hat.
Bis vor wenigen Jahren konnte ein Grossteil dieser Asche als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht oder vergleichsweise kostengünstig und ohne grossen Aufwand auf Inertstoffdeponien gelagert werden. Mit der Inkraftsetzung der Verordnung für die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (WEA) am 1. Januar 2016 gelten Grenzwerte, die sich nur durch eine Aufbereitung der Aschen einhalten lassen. Dafür stehen heute weder gesicherte Angaben bezüglich der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit noch ausreichende Aufbereitungskapazitäten zur Verfügung. Inzwischen spricht auch das Bundesamt für Umwelt von einem Entsorgungsnotstand für Holzaschen.
Die eingetretene breite Verunsicherung sowie die Mehrkosten für das Deponieren von Holzasche treffen die Planer und Investoren von neuen Holzenergieanlagen ins Mark. Der Markt für Neuanlagen ist nahezu zum Erliegen gekommen. Das schwächt die Holzenergiebranche und in hohem Mass auch die Position der Holzenergie gegenüber Heizöl, Erdgas und Elektrizität.
Holz ist schliesslich auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. In der Schweiz gibt es rund 250 000 Waldbesitzer und mehrere Tausend holzverarbeitende Betriebe. Allein die Holzenergiebranche beschäftigt 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielt bei einem Jahresumsatz von rund 2,4 Milliarden Franken eine Wertschöpfung von rund 1 Milliarde Franken.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Holzenergie ist nach der Wasserkraft der zweitwichtigste einheimische und erneuerbare Energieträger der Schweiz. Bei der Verbrennung entsteht Holzasche, die umweltgerecht entsorgt werden muss. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600) per 1. Januar 2016 konnte die reine Rost-/Bettasche (also die Asche, die dem Feuerungsraum entnommen wird, d. h. ohne Flugascheanteile) von naturbelassenem Holz aus Wald und Sägereien ohne Analysen auf Inertstoffdeponien (in der VVEA Deponietyp B) abgelagert werden; dies allerdings nur, wenn ihr Anteil höchstens fünf Gewichtsprozente der jährlich abgelagerten Abfälle ausmachte. Mit der neuen Verordnung wurde diese Regelung auf Antrag der Kantone aufgehoben. Denn in der Praxis konnte nicht gewährleistet werden, dass die Rost-/Bettaschen tatsächlich von unbehandeltem Holz stammten, bzw. nicht ausgeschlossen werden, dass diese nicht gemischt mit hochbelasteten Flugascheanteilen auf Inertstoffdeponien abgelagert wurden. Zudem sind Holzaschen meist mit Chrom6 belastet. Chrom6 entsteht im thermischen Prozess bei der Verbrennung von - auch naturbelassenem - Holz und ist gut wasserlöslich, stark toxisch, mutagen und karzinogen.
1. Die Holzenergie deckt heute mehr als 10 Prozent des landesweiten Wärmebedarfs ab. Das Potenzial an Energieholz wird auf 6 bis 7 Millionen Quadratmeter pro Jahr geschätzt. Längerfristig soll dieses ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Energieholzpotenzial vollständig genutzt werden. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt klar für die nachhaltige Nutzung des vorhandenen Potenzials von Energieholz ausgesprochen (z. B. in der Strategie des Bundes zur Holzenergie im Rahmen der Energiestrategie 2050, der Ressourcenpolitik Holz oder im Rahmen der Waldpolitik 2020).
2. Der Bundesrat erkennt in der heutigen Situation keinen Entsorgungsnotstand, denn die geltende VVEA lässt die Möglichkeit der Ablagerung dieser belasteten Holzaschen auf dem Deponietyp E zu; dazu ist eine Ausnahmebewilligung des Kantons und des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) erforderlich.
Bei der Wahl des Standortes für die Entsorgung der Holzaschen müssen grundsätzlich die potenziellen schädlichen oder lästigen Auswirkungen von Chrom6 und anderen Belastungen auf den Gewässer-, den Boden- sowie den Gesundheitsschutz (Hautkontakt, Staubemissionen) berücksichtigt werden. Standorte für den Deponietyp B können über nutzbaren unterirdischen Gewässern oder in den zu deren Schutz notwendigen Randgebieten liegen. Diese Deponien haben in der Regel keine Basis- und Flankenabdichtung, die verhindern würde, dass Abwasser versickern kann, und es besteht die Gefahr, dass Chrom6 in die Umwelt austritt. Aus diesen Gründen sind beim Deponietyp B die zur Ablagerung zugelassenen Abfälle und die Ablagerungsbedingungen (Grenzwerte) in der VVEA so festgelegt, dass mögliche Schadstoffemissionen zu keinen schädlichen und lästigen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, führen.
Durch Behandlung lässt sich Chrom6 zu unbedenklichem Chrom3 reduzieren. Zurzeit stehen in der Schweiz aber nicht genügend Behandlungskapazitäten zur Verfügung, um bei allen Holzaschen eine Chrom-6-Reduktion durchführen zu können, die dann eine Ablagerung auf dem Deponietyp B ermöglichen würde. Abklärungen haben gezeigt, dass eine einfache Behandlung (ohne Transport und ohne anschliessende Deponierung) von Chrom6 in den Holzaschen heute zwischen 20 und 40 Franken pro Tonne kostet. Die Gesamtkosten (Behandlung, Transport und Ablagerung) für die Entsorgung der Holzasche liegen gemäss gegenwärtigen Schätzungen bei rund 90 bis 240 Franken pro Tonne.
Damit keine unsachgemässen Entsorgungswege genutzt werden, prüft das Bafu derzeit eine Verordnungsänderung, um eine Übergangsregelung vorzuschlagen. Eine solche Übergangslösung würde bedeuten, dass Holzaschen auch bei Überschreitung des Chrom-6-Grenzwertes während der Übergangsfrist auf den Deponietypen B und D abgelagert werden könnten. Während dieser Übergangsregelung wären die betroffenen Branchen aufgefordert, die benötigten Behandlungskapazitäten für eine konforme Ablagerung auf dem Deponietyp B zu schaffen.
3. Das Bafu wird in der zweiten Hälfte 2017 zu einem runden Tisch mit allen betroffenen Akteuren einladen. Hier sollen ein gemeinsames Verständnis für die Entsorgung von Holzaschen erzielt und auch alternative Entsorgungsmöglichkeiten erörtert werden. Dafür wird das Bafu entsprechende Abklärungen machen und Informationen zuhanden der Kantone und Branchen zusammentragen.
Antwort des Bundesrates.