Aktionsplan Biodiversität und die Sektorpolitiken, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien
17.3432 · Interpellation · 2017-06-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie werden die in der bundesrätlichen Strategie Biodiversität Schweiz genannten anderen Sektoren, welche über die Landwirtschaft, Siedlungsgebiet, Wald, Jagd und Fischerei sowie Regionalpolitik hinausgehen, im Aktionsplan behandelt?
2. Insbesondere nach der Abstimmung zum Energiegesetz: Welches sind die im Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen betreffend Biodiversität und erneuerbare Energien?
3. Sind die drei Massnahmen, die den Kantonen im Frühling 2015 zum Thema erneuerbare Energien unterbreitet worden waren, noch Bestandteil des Aktionsplan?
4. In welcher Form wird im Aktionsplan die Massnahme der Erarbeitung von Mindeststandards im Bereich Biodiversität in Zusammenhang mit Förderinstrumenten gemäss Entwurf Energiegesetz aufgenommen?
Begründung
Mit dem Aktionsplan Biodiversität sollen gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom April 2012 die Zielsetzungen der Strategie Biodiversität in sämtliche umweltrelevante Tätigkeiten von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie von Privaten integriert und damit von allen Sektorpolitiken als gemeinsame Verantwortung für die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität getragen werden. Begründet wird das damit, dass die Wirtschaftssektoren sowie die Politikbereiche einen bedeutenden Einfluss auf die Biodiversität haben, aber auch von zahlreichen Ökosystemleistungen profitieren. Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität sollen optimal aufeinander abgestimmt werden. Wenn die Arbeiten am Aktionsplan in den letzten Monaten vorgestellt wurden, war bei den Sektorpolitiken nur noch von Landwirtschaft, Siedlungsgebiet, Wald, Jagd und Fischerei sowie Regionalpolitik die Rede.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die zentralen Anliegen des Aktionsplans Biodiversität sind der Aus- und Aufbau sowie der Unterhalt der ökologischen Infrastruktur, die Förderung national prioritärer Arten, das verstärkte Engagement der verschiedenen Sektoren und die Sensibilisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für das Thema Biodiversität. Entsprechend eröffnen die Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität den verschiedenen Sektoren unterschiedliche Möglichkeiten, sich für die langfristige Erhaltung und Förderung der Biodiversität einzusetzen, dies insbesondere im Bereich der Sensibilisierung von Stakeholdern und der breiten Öffentlichkeit.
2.-4. Der Bundesrat wird den Aktionsplan Biodiversität demnächst verabschieden. Auf die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen kann daher noch nicht eingegangen werden. In der Strategie Biodiversität Schweiz verweist der Bundesrat aber auf die Berührungspunkte erneuerbarer Energien mit der Biodiversität. Dabei stehen sich mögliche positive und negative Effekte auf die Biodiversität gegenüber. Mit den Beschlüssen zum Energiegesetz haben Parlament und Souverän weitere Eckpunkte u. a. im Verhältnis von Energie und Biodiversität gesetzt. Weiter hält das vom Bundesrat am 28. Juni 2017 verabschiedete Konzept Windenergie fest, dass sich raumplanerische Arbeiten zur Umsetzung der Energiestrategie auch an der Strategie Biodiversität Schweiz orientieren.
Antwort des Bundesrates.