17.3448 · Interpellation · 2017-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es richtig, dass im Entwurf der ersten Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN), der im Amtsblatt des Kantons Solothurn vom 10. März 2017 angezeigt worden ist, auf der Strecke Härkingen-Luterbach keine Pannenstreifenumnutzung (PUN) vorgesehen ist?
2. Falls dies zutrifft: Ist er bereit, als Übergangslösung bis zur Realisierung des Sechs-Spur-Ausbaus dieser Strecke eine solche PUN vorzusehen?
Begründung
Aus dem "Objektblatt 4.1 Bern" des genannten Sachplans geht hervor, dass für die Strecke Bern Wankdorf-Muri eine solche temporäre PUN vorgesehen ist.
Im "Objektblatt 4.5 Oensingen" ist eine solche temporäre PUN nach unserer Wahrnehmung nicht enthalten, obwohl auch auf der Strecke Härkingen-Luterbach die Kapazität der A1 bekanntlich "stark ausgelastet" ist, was ja als Begründung für die PUN auf der Strecke Bern Wankdorf-Muri angeführt wird. Eine PUN drängt sich deshalb unseres Erachtens auch für diese Strecke auf.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja, auf der Strecke Luterbach-Härkingen der N1 ist im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) keine Pannenstreifenumnutzung (PUN) vorgesehen.
2. Nein. Auf der Strecke Luterbach-Härkingen der N1 ist das Projekt zum Sechs-Spur-Ausbau in der Programmbotschaft Engpassbeseitigung vom Februar 2014 dem Modul 1 zugeordnet, die Kosten von 660 Millionen Franken wurden durch die eidgenössischen Räte freigegeben. Das Generelle Projekt wurde vom Bundesrat im Dezember 2015 genehmigt. Das Bundesamt für Strassen ist daran, das Ausführungsprojekt für den Sechs-Spur-Ausbau zu erarbeiten, und es kann mit einer öffentlichen Auflage ab Ende 2017 gerechnet werden.
Die Realisierung einer PUN kann dann vorgesehen werden, wenn sich die in die PUN getätigten Investitionen bis zur Realisierung des Sechs-Spur-Ausbaus finanziell rechtfertigen lassen. Da im vorliegenden Fall das Projekt zur Kapazitätserweiterung auf sechs Fahrspuren weit fortgeschritten ist, macht eine PUN als Übergangslösung aus Sicht des Bundesrates keinen Sinn, dies umso mehr, als eine PUN über mehrere Anschlüsse hinweg die gleichen Verfahren (Generelles Projekt und Ausführungsprojekt) zu durchlaufen hat wie ein Sechs-Spur-Ausbau. Im vorliegenden Fall wird demnach die Projektreife der Engpassbeseitigung mit Sechs-Spur-Ausbau früher erreicht als ein erst zu startendes PUN-Projekt.
Antwort des Bundesrates.