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17.3870 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Trend zur Digitalisierung aller Lebensbereiche ist nicht aufzuhalten. Schnelle Datennetzwerke sind eine Voraussetzung dazu. Das gilt auch für das automatisierte Fahren. Dieses wird zu einer Optimierung der Verkehrsflüsse und -infrastrukturen führen sowie zur Senkung der Unfallzahlen, denn der grösste Risikofaktor im Verkehr ist derzeit der Mensch. Es stellt sich die Frage, welche mobilen und festen Kommunikationsnetze es in Zukunft braucht.

Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Ist für die Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Schweiz und des autonomen Fahrens ein Ausbau des Mobilfunknetzes auf den neuen Technologiestandard 5G notwendig?

2. Plant er, die neue Mobilfunktechnologie 5G in die Grundversorgungskonzession aufzunehmen, und gewährleistet er die flächendeckende Versorgung der ganzen Schweiz, auch der Rand- und Berggebiete, mit der neuesten Technologie?

3. In welchem Zeitraum soll dies erfolgen?

4. Wie löst er das Dilemma zwischen einer Versorgung auf dem neuesten technologischen Stand der Mobilfunktechnologie und den Ängsten der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen nichtionisierender Strahlen?

5. Wie lässt sich der Wissensstand bezüglich der langfristigen gesundheitlichen Auswirkung der Strahlung von Mobilfunkantennen verbessern? Welches ist der Stand des angekündigten NIS-Monitorings heute (vgl. Frage Vogler 17.5397)?

6. Kann bei Beibehaltung der derzeitigen Grenzwerte der NIS-Verordnung der 5G-Standard flächendeckend eingeführt werden, und was braucht es allenfalls dazu?

7. Sind Festnetzverbindungen eine Alternative zum Ausbau des Mobilfunknetzes auf die neueste Generation?

8. Wie beurteilt er die Zusammenführung der Netze in einer nationalen Netzgesellschaft?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Nutzung der Chancen, welche durch die Digitalisierung in allen Lebensbereichen entstehen, ein wichtiges Anliegen. Er hat deshalb am 20. April 2016 seine Strategie Digitale Schweiz verabschiedet. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Nutzung von mobilen und festnetzgebundenen Breitbanddiensten strebt er einen Spitzenplatz der Schweiz im internationalen Vergleich an. Der Ausbau der entsprechenden Infrastruktur soll dabei primär marktgetrieben erfolgen.

1. Leistungsfähige Mobilfunknetze bilden zusammen mit einer guten Festnetzinfrastruktur die Grundlage für die Digitalisierung in der Schweiz sowie für die Entwicklung neuer Dienste. Zurzeit laufen auf internationaler Ebene die Standardisierungsarbeiten für die Mobilfunksysteme der nächsten Generation (5G). Die für die Konzessionierung von Mobilfunknetzen zuständige Eidgenössische Kommunikationskommission ist gegenwärtig mit den Vorbereitungsarbeiten für die Vergabe zusätzlicher Frequenzen beschäftigt und hat bereits eine öffentliche Anhörung dazu durchgeführt.

Die 5G-Technologie soll es insbesondere ermöglichen, Gegenstände über das Mobilfunknetz praktisch in Echtzeit zu steuern, intelligente Transportsysteme einzurichten und das autonome Fahren zu unterstützen.

2./3. Die im Fernmeldegesetz geregelte Grundversorgung mit Fernmeldediensten bezweckt, in allen Landesteilen für alle Bevölkerungskreise ein Basisangebot an Fernmeldediensten bereitzustellen, welches die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Sie dient nicht der Förderung bestimmter Technologien, sondern ist bezüglich ihrer Erbringung technologieneutral formuliert.

Es besteht keine Absicht oder Notwendigkeit, davon abzukommen und einzelne Technologien - wie etwa 5G - in der Grundversorgung festzuschreiben.

4. Mobilfunkdienste werden heute von breiten Kreisen der Bevölkerung und Wirtschaft genutzt. Umfragen zufolge hat aber gut die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz Bedenken, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen Risiken für die Gesundheit mit sich bringt (BFS: Omnibus-Erhebungen 2011 und 2015). Gegen nachgewiesene akute Effekte schützen die Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Gesundheitliche Schäden als Folge einer langfristigen Exposition konnten wissenschaftlich nicht festgestellt werden. Die Forschung wird weiterhin genau verfolgt.

Um den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze dennoch in einem klaren Rechtsrahmen zu ermöglichen, hat der Bundesrat in der NISV - basierend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes - zusätzliche Anlagegrenzwerte festgelegt. Diese Werte sollen die Langzeitbelastung der Bevölkerung an Orten, an denen sich Menschen regelmässig lange aufhalten (z. B. Wohnungen, Schulen, Büros), tief halten und damit auch das Risiko für allfällige noch unbekannte Gesundheitsauswirkungen reduzieren.

5. Zur Verbesserung des Wissensstands bezüglich langfristiger gesundheitlicher Auswirkungen verfolgt und bewertet das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die wissenschaftliche Literatur. Seit 2014 erfolgt dies mit Unterstützung einer beratenden Expertengruppe NIS (Berenis). Das Bafu gibt zudem Studien in Auftrag und veröffentlicht Berichte über den aktuellen Kenntnisstand. Für ein NIS-Monitoring zur Erhebung der Strahlungsbelastung der Bevölkerung fehlte bislang die Finanzierung. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 mit der Verabschiedung der Botschaft zum revidierten Fernmeldegesetz eine mögliche Grundlage zur Finanzierung ein NIS-Monitorings vorgeschlagen.

6. Mit den derzeitigen Grenzwerten der NIS-Verordnung kann der 5G-Standard rein technisch flächendeckend eingeführt werden. Gemäss den Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen wird jedoch gegenwärtig aufgrund der Grenzwerte das Kontingent an nichtionisierender Strahlung in den städtischen Gebieten an mehr als 90 Prozent der bestehenden Basisstationen ausgeschöpft. Demnach brauche es unter den aktuellen Bedingungen viele zusätzliche Basisstationen (Antennen), was bei der Einführung von 5G zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten führe.

Durch die Abschaltung alter Mobilfunktechnologien (insb. 2G) war es bei der Einführung der aktuellen Mobilfunkgeneration (4G) möglich, auf bestehenden Basisstationen Kapazitäten dafür freizugeben. Wie der Bundesrat in der Antwort zur Frage Vogler 17.5396, "Beschneidung von 5G-Features der nächsten Mobilfunkgeneration wegen strenger Umweltschutzgesetzgebung", dargelegt hat, lässt sich dies jedoch nicht auf die Einführung von 5G übertragen, da die vorhandenen 3G- und 4G-Netze nicht partiell zugunsten der 5G-Technologie ausgeschaltet werden können.

7. Die Schweiz muss mit Blick auf die Digitalisierung sowohl über leistungsfähige und moderne Festnetzinfrastrukturen als auch über entsprechende Mobilfunknetze verfügen. Eine mobile Nutzung von Fernmeldediensten kann nur im Rahmen von Funknetzen erfolgen. Der Betrieb moderner Mobilfunknetze setzt dabei das Vorhandensein von leistungsfähigen Festnetzinfrastrukturen (insbesondere Glasfasernetze) zur Anbindung der Funkantennen voraus.

8. Ziel des Fernmeldegesetzes ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1 des Fernmeldegesetzes). Dieses Ziel wird insbesondere durch einen wirksamen Wettbewerb sowohl auf der Dienste- wie auch auf der Netzebene erreicht. In der Folge verfügt die Schweiz heute über eine im internationalen Vergleich ausgezeichnete Versorgung sowohl im Festnetz- wie auch im Mobilfunkbereich. Dieser erfolgreiche Weg ist weiter zu beschreiten. Die Zusammenführung der Netze in einer nationalen Netzgesellschaft erachtet der Bundesrat als nicht zielführend.

Antwort des Bundesrates.