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Schluss mit der Stop-and-go-Politik in der Finanzplanung. Neuer Finanzierungsmodus für die ETH

17.3873 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Budget-Situation der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ist unmöglich. In der BFI-Botschaft von 2016 verlangt der Bundesrat von den ETH, in neue Bereiche zu investieren, wie in die Data Sciences, und mehr Personen auszubilden, weil die grauen Zellen unser Rohstoff sind. Dies tut ein Bundesrat, der - vor allem im Ausland - keine Gelegenheit auslässt, um die Verdienste seiner technischen Hochschulen in den höchsten Tönen zu loben, als Flaggschiffe des Wissenschafts- und Forschungsplatzes Schweiz. Und nur ein Jahr später, angeblich aus Spargründen, verlangt dieser gleiche Bundesrat von seinen ETH, ihr Budget um 2 Prozent zu senken. Das ist doch einfach widersprüchlich!

Vor diesem Hintergrund und um weitere solche Inkohärenzen zu vermeiden, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Hält es der Bundesrat für möglich, dass man im Rahmen einer solchen Politik des Stop-and-go eine Hochschule führen kann?

2. Wäre der Bundesrat bereit, über alternative Finanzierungsmodelle nachzudenken, die der Führung der ETH mehr Planungssicherheit zu bieten vermöchten? Wären andere Finanzierungsquellen wünschbar? Zum Beispiel die Reserven der Nationalbank oder ein selbstständiger Fonds?

3. Könnte man abklären, ob eine Finanzierung aus anderen Bereichen ins Auge gefasst werden könnte, etwa aus dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit Blick auf die Cybersicherheit?

4. Was hält der Bundesrat von einem grösseren finanziellen Engagement der Kantone? Könnten die ETH über eine Revision des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes in die interkantonale Universitätsvereinbarung eingeschlossen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass für den langfristigen Erfolg des ETH-Bereichs eine stabile und vorhersehbare Grundfinanzierung entscheidend ist. Diese wurde von einer internationalen Expertengruppe bei der Zwischenevaluation von 2015 als einer der Erfolgsfaktoren des ETH-Bereichs ermittelt, neben seiner Autonomie, der Qualität seiner Lehre und Forschung und seiner Internationalität.

Entsprechend ist das Kostendach für den ETH-Bereich zwischen 2008 und 2016 jährlich um durchschnittlich 3,6 Prozent gestiegen, während die Teuerung im gleichen Zeitraum bei nahezu null lag. Die wirtschaftlichen Aussichten und übergeordnete finanzpolitische Gründe wie die Einhaltung der Schuldenbremse können indessen Sparmassnahmen erfordern. Der ETH-Bereich verfügt über verschiedene Möglichkeiten, um diese Massnahmen abzuschwächen: So kann er beispielsweise dank seiner Autonomie gewisse Aufgaben oder Prioritäten umverteilen, durch seine Grösse Effizienzsteigerungen anstreben, den Anteil an Drittmitteln zu erhöhen versuchen oder auf seine freien Reserven zurückgreifen. Der Ausbau der Drittmittel gehört im Übrigen zu den strategischen Zielen, die für den ETH-Bereich für die Jahre 2017 bis 2020 festgelegt wurden. Dabei muss der ETH-Bereich dafür sorgen, dass die daraus entstehenden, nichtgedeckten indirekten Kosten weder seinen Grundauftrag noch seine nachhaltige Entwicklung beeinträchtigen. Die Expertengruppe hat überdies festgestellt, dass der ETH-Bereich neben der Erhöhung der Drittmittel auch weiterhin Effizienzsteigerungen erzielen sollte.

2./3. Der Bund ist mit einem Anteil von nahezu 90 Prozent der Gesamteinnahmen die Hauptfinanzierungsquelle des ETH-Bereichs. Der Grossteil (70 Prozent) ist der Grundfinanzierung zuzuschreiben. Hinzu kommen 16 Prozent kompetitiv vergebene Mittel des Schweizerischen Nationalfonds, der Kommission für Technologie und Innovation, der EU-Forschungsrahmenprogramme und der Ressortforschung. Mehrere Bundesämter arbeiten mit dem ETH-Bereich zusammen und beauftragen dessen Institutionen mit der Durchführung bestimmter Forschungsprojekte. Was die in der Interpellation formulierten Vorschläge anbelangt, hat der Bundesrat die Möglichkeit eines Staatsfonds bereits in seinem Bericht vom 12. Dezember 2016 in Erfüllung des Postulates 15.3017 geprüft und ist zu einem negativen Schluss gekommen. Ausserdem sieht er mehrere Argumente gegen eine Verwendung der Reserven der SNB, insbesondere die daraus resultierende Behinderung der Geldpolitik. Zudem hat das Parlament beim Bundesrat eine mittelfristige Reduktion der gebundenen Ausgaben beantragt (Motion 17.3259). Das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen, die eine gewisse Flexibilität bieten, hat sich bisher bewährt und dem ETH-Bereich ermöglicht, auf nationaler und internationaler Ebene eine hervorragende Position zu erreichen und zu halten.

4. Wie bereits erwähnt, kann der ETH-Bereich im Rahmen seiner Autonomie seine Finanzierungsbasis ausweiten. Dementsprechend begrüsst der Bundesrat das Engagement der Kantone und insbesondere deren finanzielle Unterstützung bei der Schaffung neuer Standorte des ETH-Bereichs in den vergangenen Jahren. Ein Einbezug der ETH in die interkantonale Universitätsvereinbarung würde eine vertiefte Analyse voraussetzen. Er könnte gegebenenfalls im Rahmen einer neuen Analyse der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geprüft werden (Motion 13.3363).

Antwort des Bundesrates.