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17.3877 · Postulat · 2017-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Praxis der Prämienverbilligung in den Kantonen verbessert und vereinheitlicht werden kann; dies mit dem Ziel, die Funktion der Prämienverbilligungen als Korrektiv der unsozialen Kopfprämien in der Schweiz für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu gewährleisten und die Prämienlast auf ein verträgliches Mass zu begrenzen. Das mit der Einführung des KVG seinerzeit formulierte Sozialziel (Prämienbelastung von maximal 8 Prozent des Einkommens) wird heute klar verfehlt.

Begründung

Die Kantone haben den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kantone finanziert. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) Anfang 2008 entspricht der Bundesbeitrag zur Verbilligung der Prämien 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Aufgrund dieser Vorgabe steigt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung jährlich mit der Kostenentwicklung der OKP an. Demgegenüber hat der Anteil der Kantone an den ausbezahlten Beträgen für die Prämienverbilligung in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Er beträgt noch 42 Prozent des gesamten Prämienverbilligungsvolumens (2015). Während es Kantone gibt, die mehr als den Bundesbeitrag bezahlen, machen andere ihre Beiträge zum Spielball der Finanzpolitik und tragen weniger als die Hälfte des Bundesbeitrages mit eigenen Steuermitteln bei. Einen praxistauglichen Lösungsansatz haben die Grünen mit der parlamentarischen Initiative 15.417, "Reform der Prämienverbilligung", aufgezeigt.

Zum schleichenden Rückzug vieler Kantone kommt eine uneinheitliche Umsetzungspraxis dazu. Die Monitoringberichte des Bundes zeigen, dass die Kantone die Anspruchsberechtigung völlig unterschiedlich definieren.

Es reicht deshalb nicht mehr, die Situation in den Kantonen "genaustens zu beobachten" (Antwort 15.3783) und die seit Jahren grösser werdende Differenz zwischen dem Bundesanteil und dem Kantonsanteil als unerwünscht zu beklagen. Der Bundesrat soll anhand von konkreten Vorschlägen aufzeigen, wie die unbefriedigende Situation rasch verbessert werden kann. Die knappen Bundesmittel müssen einheitlich und effizient eingesetzt werden und den Menschen zugutekommen, welche die steigenden Prämienlasten aus eigener Kraft nicht mehr tragen können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen sie die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1 und 1bis KVG).

Die Räte haben am 17. März 2017 beschlossen, die Kantone zu verpflichten, die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen von 50 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat wird diese Gesetzesänderung in Kraft setzen.

Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf mehrere Vorstösse (Interpellation Rechsteiner Paul 15.3783, "Krankenkassenprämien. Verbesserungen bei den Prämienverbilligungen", Motion Schenker Silvia 14.4288, "Neuer Verteilmechanismus des Bundesbeitrages für die Prämienverbilligung", Motionen der sozialdemokratischen Fraktion 16.3498 und Maury Pasquier 16.3494, "Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!") bereits dargelegt hat, gewährten die Räte bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf 2008 den Kantonen bewusst einen grossen Handlungsspielraum in der Frage, wie hoch die Prämienverbilligung zugunsten der Versicherten in ihrem Kantonsgebiet ausfallen soll und welche Versicherten davon profitieren sollen.

Diese Regelung ist insofern sachlich sinnvoll, als zwischen Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie der kantonalen Steuerpolitik ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Damit wird es den Kantonen möglich, diese Bereiche, für die sie weitgehend zuständig sind, optimal aufeinander abzustimmen.

Der Bundesrat hat jedoch festgestellt, dass mehrere Kantone ihren Anteil an den Prämienverbilligungsbeiträgen in den letzten Jahren gesenkt haben. Unter Berücksichtigung der Daten aller Kantone ist der Kantonsanteil von rund 50 Prozent im Jahr 2010 auf rund 42 Prozent im Jahr 2016 gesunken. Im Jahr 2016 finanzierten zehn Kantone weniger als einen Drittel und elf Kantone weniger als die Hälfte der Prämienverbilligungsbeiträge. Wie die Postulantin hält der Bundesrat diesen Rückzug einzelner Kantone aus der Finanzierung der Prämienverbilligung für problematisch.

Der Bundesrat ist bereit, die Wirksamkeit des Prämienverbilligungssystems zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung und Finanzierung zu unterbreiten. Dabei sind die Arbeiten des Bundesrates unter Einbezug der Kantone an der überwiesenen Motion der FK-N 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", zu berücksichtigen. Diese sehen eine Analyse und Bewertung sowie das Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch im Bereich der Prämienverbilligung vor. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die erwähnte Motion weitere Entflechtungen mit klaren Verantwortlichkeiten anstrebt und dass sie die mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs erreichten Vorteile erhalten will. Unter diesen Bedingungen ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat und das Postulat Humbel 17.3880, "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung", anzunehmen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.