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17.3896 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wäre es nicht sinnvoll, eine verkehrsträgerübergreifende digitale Plattform für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz zu schaffen, auf der die gesamten Verkehrsleistungen transparent erfasst wären, damit die Nutzerinnen und Nutzer - dank sachlichen, transparenten und zuverlässigen Informationen - die Möglichkeit einer fundierten Wahl haben?

In einem solchen verkehrsträgerübergreifenden Angebot könnten Kriterien wie Preise, Fahrpläne und Reisedauer, Anzahl Umsteigevorgänge, Komfort und Tarife der einzelnen Transportmittel erfasst werden.

1. Welche Möglichkeiten gibt es, um alle Akteure (einschliesslich der Akteure auf kantonaler und kommunaler Ebene) zu überzeugen/veranlassen, ihre Informationen, die sie zum Teil als besonders wertvoll erachten, zu teilen?

2. Wie könnte die Idee von dynamischen Preisen, die sich nach Angebot und Nachfrage richten, integriert werden? Wären befristete Sonderangebote und Spezialpreise denkbar?

3. Wie könnte das Problem von verpassten Anschlüssen aufgrund von Verspätungen eines Anbieters gelöst werden?

4. Wie könnte die Haftungskaskade unter den Akteuren geregelt werden (Leistungsvereinbarungen, Service Level Agreements)?

5. Wie könnte ein solches Angebot, wenn es dannzumal aufgebaut ist, vermarktet werden? Mit welchen weiteren Dienstleistungen könnte das Angebot kombiniert werden (Hotels, Restaurants, Freizeitangebote)?

6. Wie könnte sich eine solche Plattform gegenüber Online-Plattformen von Weltkonzernen wie Booking.com positionieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die multimodale Mobilität über die Grenzen des heutigen öffentlichen Verkehrs hinausgeht und alle möglichen Mobilitätsformen umfassen sollte. Diese neuen, vernetzten Mobilitätsangebote haben aus Sicht des Bundesrates ein grosses Potenzial, jedoch auch Risiken.

1. Der Bundesrat hat Anfang 2017 den Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das UVEK beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen, damit die Chancen multimodaler Dienstleistungen genutzt und deren Risiken minimiert werden können. Demnächst wird er gestützt auf ein Aussprachepapier über die Ergebnisse dieser Arbeiten diskutieren und die Stossrichtungen sowie Massnahmen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen festlegen können.

Die Arbeiten des UVEK haben gezeigt, dass insbesondere zwei Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, um die multimodale Mobilität zu fördern. Der Austausch von Mobilitätsdaten und der Zugang zu Vertriebssystemen sind notwendig, um die Entfaltung der erwähnten Potenziale zu fördern.

Im Bereich des öffentlichen Verkehrs sind die Arbeiten bezüglich Datenaustausch bereits weiter fortgeschritten als in anderen Bereichen. Der Bund hat die SBB beauftragt, eine Open-Data-Plattform für den gesamten öffentlichen Verkehr der Schweiz zu betreiben: https://opentransportdata.swiss/.

2. Die Ausgestaltung der Preise sowie die allfällige Einführung von dynamischen Preissystemen liegen beim öffentlichen Verkehr derzeit in der Verantwortung der Transportunternehmen; im motorisierten Individualverkehr ist die Einführung neuer Preissysteme aufgrund der geltenden Bundesverfassung nicht möglich. Der Bund prüft generell die Möglichkeit zur mittel- bis langfristigen Einführung eines verkehrsmittelübergreifenden Mobility-Pricings, welches u. a. auch dynamische bzw. variable Preise je nach Verkehrsauslastung vorsieht.

3./4. Die Sicherstellung von Anschlussverbindungen im Rahmen der multimodalen Mobilität sowie allfällige Vereinbarungen zur Dienstleistungsqualität sind komplexe operative Aufgaben, welche in der Verantwortung der Unternehmen liegen. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Vorgaben zu machen.

5./6. Zur Vermarktung und Positionierung im Wettbewerb von allfälligen Mobilitätsplattformen greift der Bundesrat nicht in den Handlungsspielraum der Unternehmen ein. Der Bundesrat prüft indes im Rahmen der Strategie für eine digitale Wirtschaft eine allfällige Anpassung der Rahmenbedingungen, welche notwendig sind, um neue Angebote zu fördern.

Antwort des Bundesrates.