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17.3937 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Green Climate Fund (GCF) ist ein wichtiger Player der internationalen Klimafinanzierung. Über ihn soll künftig ein Grossteil der multilateralen Transfers von den Industrie- in die Entwicklungsländer im Umfang von 100 Milliarden Franken jährlich abgewickelt werden.

Der Beitrag der Schweiz an den GCF beträgt momentan über 30 Millionen Franken pro Jahr und ist einer der höchsten Einzelbeiträge der Entwicklungszusammenarbeit. Die Schweiz ist im Exekutivrat des GCF vertreten und hat damit die Möglichkeit, die Politik des GCF mitzubeeinflussen.

Multilaterale Agenturen neigen dazu, Projekte in Zusammenarbeit mit regionalen Entwicklungsbanken bzw. privaten Grossbanken abzuwickeln, die ihrerseits eng mit der Privatwirtschaft in den Zielländern verflochten sind. In dieser Konstellation werden die Mittel in grossen, gewinnbringenden Energieprojekten konzentriert. Der Schutz der ärmsten Bevölkerungsgruppen vor den negativen Auswirkungen des Klimawandels steht dann aber oftmals nicht im Vordergrund dieser Projekte.

Im Zusammenhang mit der Ausrichtung des GCF und somit der Verteilung der Schweizer Klimafinanzierung bitte ich den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wer bestimmt das Mandat des Vertreters der Schweiz im Exekutivrat des GCF? In welcher Form wird dieses Mandat festgehalten?

2. Wie will er sicherstellen, dass:

- der GCF Projekte in armen und fragilen Ländern finanziert, die nicht gewinnbringend sind?

- das Verhältnis zwischen Klimaschutz- und Adaptionsprojekten beim GCF ausgeglichen ist?

- der GCF auch dezentrale (und damit kleinere) Anpassungsprojekte finanziert, die für den Schutz der armen und stark klimaexponierten Bevölkerungsgruppen am meisten Schutz bringen?

- die vom GCF finanzierten Projekte in Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen erfolgen?

- nationale bzw. lokale Akteure leichter und schneller an Klimagelder gelangen, um ihre Projekte durchzuführen?

- die afrikanischen Länder entsprechend ihrer grossen Betroffenheit vom Klimawandel (z. B. durch die Dürren in Ostafrika) bei der Vergabe von Mitteln berücksichtigt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz hat sich 2014 an der Initialkapitalisierung des Green Climate Fund (GCF) von total 10,3 Milliarden US-Dollar mit einem nicht-rückzahlbaren Beitrag von 100 Millionen US-Dollar beteiligt, der über die Jahre 2015 bis 2017 einbezahlt wurde.

1. Das Mandat der Schweizer Vertretung im Exekutivrat (Board) leitet sich aus dem Bundesratsbeschluss vom 28. November 2014 über den finanziellen Beitrag der Schweiz an den Green Climate Fund (GCF) 2015-2017 ab. EDA/Deza, WBF/Seco und UVEK/Bafu sind für die Umsetzung zuständig und erarbeiten die Schweizer Position im Rahmen der gemeinsamen Plattform zu Finanzierungsfragen in der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich (Plafico). Die Plattform wurde 2011 geschaffen, um Geschäfte im Bereich Klima- und Umweltfinanzierung zu koordinieren. Es finden regelmässig Plafico-Strategiesitzungen auf Experten- sowie auf Amtsdirektorenstufe statt. Zum Mandat für die einzelnen GCF-Exekutivratssitzungen werden die Plafico-Ämter konsultiert, und es wird in Form eines Pflichtenheftes zuhanden des Schweizer Delegationsleiters festgehalten. Der Schweizer Einsitz im GCF-Exekutivrat rotiert zwischen den drei zuständigen Ämtern. Derzeit sitzt ein Seco-Vertreter für die Schweiz im Board.

2. Für die Schweiz ist das Engagement des GCF für eine erhöhte Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit der am stärksten gefährdeten Länder und Bevölkerungsgruppen von zentraler Bedeutung. Im Statut des GCF ist festgehalten, dass 50 Prozent der Ressourcen für Adaptationsprojekte und davon wiederum 50 Prozent für die verletzlichsten Länder aufgewendet werden sollen. Dies berücksichtigt speziell die am wenigsten entwickelten Länder, grösstenteils in Afrika, sowie die kleinen Inselstaaten. Seit seiner Operationalisierung und der Genehmigung erster Projekte Ende 2015 hat der GCF über 700 Millionen US-Dollar für Adaptationsprojekte verpflichtet. Dabei werden 30 Prozent dieser Projekte (15 Prozent der Zahlungen) in den verletzlichsten Ländern umgesetzt. Die Schweiz engagiert sich im Exekutivrat weiter zur Erreichung der gesetzten Ziele.

Der GCF hat bisher auch zahlreiche Projekte mit multilateralen Entwicklungsbanken und UN-Institutionen bewilligt. Diese Akteure verfügen über die nötigen Umwelt- und Sozialstandards sowie etablierte treuhänderische Standards. Sie waren frühzeitig in der Lage, sich akkreditieren zu lassen und qualifizierte Projektanträge einzureichen. Viele nationale Entitäten mussten hingegen zuerst darauf hinarbeiten, die Standards zu erfüllen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden sie heute im Akkreditierungsprozess priorisiert. Schon heute stellen nationale und regionale Organisationen aus Entwicklungsländern über die Hälfte der 59 beim GCF akkreditierten Umsetzungspartner. Bei den Projektvergaben stehen keineswegs Renditeüberlegungen im Vordergrund, sondern das Ziel effizienter und effektiver Massnahmen gegen den Klimawandel und seine Folgen. Der Exekutivrat hat zudem Fördermassnahmen für den direkteren Zugang der Empfängerländer zu GCF-Mitteln ergriffen und unterstützt die verletzlichsten Länder in der Erarbeitung nationaler Klima-Anpassungspläne sowie von Projektvorschlägen.

Antwort des Bundesrates.