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17.3945 · Interpellation · 2017-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Steuervorlage 17 (STV 17) und die laufende internationale Debatte zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sind für den Standort Schweiz generell und für die mobile und forschungsintensive digitale Wirtschaft im Speziellen entscheidend. Will die Schweiz bei der Digitalisierung den Anschluss nicht verlieren, muss sie wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft bieten - und so Innovation und Fortschritt ermöglichen. Der Bundesrat hat wiederholt betont, wie wichtig die Digitalisierung für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft ist, und entsprechende Strategien für die erfolgreiche Digitalisierung verabschiedet.

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. In der STV 17 ist die urheberrechtlich geschützte Software nicht mehr Teil der Patentboxen. Sieht der Bundesrat dadurch die Attraktivität der Schweiz für die hochinnovative Softwareindustrie im internationalen Kontext gefährdet? Ist er bereit, diese Bestimmung unter Berücksichtigung der Digitalisierungsbestrebungen zu prüfen?

2. In der STV 17 soll der Abzug für Forschung und Entwicklung tiefer ausfallen (nur noch auf Personalaufwand und Branchenzuschlag). Ist er sich bewusst, dass dies für die forschungsintensive digitale Wirtschaft ein entscheidender Faktor ist? Ist er bereit, diese Bestimmung unter Berücksichtigung der Digitalisierungsbestrebungen zu prüfen?

3. Auf dem internationalen Parkett steht ein Paradigmenwechsel von der Gewinn- hin zur Umsatzbesteuerung im Raum. Hat er sich mit dieser Idee und den Konsequenzen beschäftigt? Welche Konsequenzen sieht er für den Standort Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Steuervorlage 17 (STV 17) enthält mehrere steuerliche Massnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken und die Innovation zu fördern.

Software soll für die Patentbox qualifizieren, sofern sie patentiert ist (beispielsweise als computerimplementierte Erfindung). Hingegen soll Software, die lediglich urheberrechtlich geschützt ist, nicht von der Patentbox profitieren können. Im Gegensatz zum Patentrecht ist das Urheberrecht kein Registerrecht. Für die Steuerbehörde wäre es in der Praxis mit allergrössten Schwierigkeiten verbunden, im Einzelfall abzuklären, ob eine Software Urheberrechtsschutz geniesst. Der Vorschlag des Bundesrates in der Vernehmlassungsvorlage zur STV 17 stellt einen Kompromiss dar, der wirtschaftspolitisch sinnvoll ist und dem Grundsatz der Praktikabilität Rechnung trägt.

Bei den zusätzlichen Abzügen für Forschung und Entwicklung soll - ebenfalls aus Praktikabilitätsgründen - nur der qualifizierende Personalaufwand ermittelt werden müssen. Der übrige Aufwand für Forschung und Entwicklung des Unternehmens wird jedoch über einen Zuschlag in pauschaler Form ebenfalls berücksichtigt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Ausgestaltung der Patentbox und der zusätzlichen Abzüge für Forschung und Entwicklung geeignet ist, die Zielsetzungen der STV 17 zu erreichen, wozu die Standortattraktivität wie auch die Sicherung der künftigen Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden gehört. Gestützt auf das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens wird er definitiv entscheiden, welche Massnahmen er dem Parlament vorschlagen wird.

3. Zurzeit werden auf internationaler Ebene verschiedene Optionen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft geprüft. Dazu gehört auch der in der EU diskutierte Vorschlag für eine Spezialsteuer auf den Umsätzen der digitalen Wirtschaft. Die Schweiz setzt sich für gleich lange Spiesse im internationalen Steuerwettbewerb ein ("level playing field"). Das heisst, dass auch betreffend die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein international abgestimmtes Vorgehen angezeigt ist. Die Diskussionen sind sowohl in der EU als auch in der OECD noch im Gang. Die Optionen wurden noch wenig konkretisiert. Aus diesen Gründen ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, eine Bilanz zu ziehen oder einzelne Optionen zu beurteilen.

Antwort des Bundesrates.

Steuerdebatte. Konsequenzen für die Digitalisierung der Schweiz | Lexipedia | Lexipedia