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17.3954 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Zusammenhang mit den bisher bekannten Abgasmanipulationen der Automobilindustrie bei Dieselfahrzeugen wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Bei welchen einzelnen Marken und Fahrzeugtypen, welche in der Schweiz zum Verkauf kommen, wurden bisher Abgasmanipulationen festgestellt?

2. Wer führt die "offiziellen" Kontrollmessungen von manipulierten Fahrzeugen in der Schweiz durch, und wie lauten die genauen Resultate der festgestellten Manipulationen nach Marken und Fahrzeugtypen?

3. Soweit bekannt, wurden in der Schweiz an den manipulierten Fahrzeugen bisher einzig sogenannte Software-Updates, jedoch keine technischen Anpassungen vorgenommen. Welche Marken haben entsprechende Software-Updates gemacht und welche nicht?

4. Welche Verbesserungen der Abgaswerte bringen die Software-Updates im Einzelnen nach Marken und Fahrzeugtypen? Erachtet er diese als ausreichend, oder müssen auch technische Anpassungen vorgenommen werden?

5. Die gesetzlichen Grenzwerte wurden mindestens durch die Automobilhersteller nach Belieben und bewusst verletzt. Wie beurteilt er diese Tatsache, und wie geht er gegen diese vor?

6. Welche Massnahmen gedenkt er einzuleiten, um künftig derartige Manipulationen zu verhindern?

7. Welche bisherigen Schlussfolgerungen zieht er aus den bisher bekannten Manipulationen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Abgasmanipulationen wurden an Fahrzeugen des VW-Konzerns festgestellt (Volkswagen, Audi, Skoda, Seat und Porsche). Dabei handelt es sich um Typen bzw. Modelle, die mit dem 1,2-, 1,6- oder 2-Liter-Motor vom Typ "EA 189" ausgerüstet sind, sowie um einen 3-Liter-Dieselmotor (Porsche Cayenne).

2. In der Schweiz finden keine offiziellen Kontrollmessungen statt. Zuständig für offizielle Kontrollmessungen und für die Auslösung der Rückrufe ist die Genehmigungsbehörde, welche die jeweilige EG-Typengenehmigung erstellt hat. Die Kontrollmessungen, die zur Überprüfung der Korrekturmassnahmen der Hersteller erforderlich sind, erfolgen unter Aufsicht und Verantwortung dieser Genehmigungsbehörde. Die Ergebnisse sind nicht öffentlich und liegen dem Bundesrat deshalb nicht vor.

3./4. An allen Fahrzeugen gemäss Antwort 1 erfolgten Software-Updates. Bei gewissen Typen bzw. Modellen mit 1,6-Liter-Motor war zudem eine technische Anpassung notwendig. Durch die erfolgten Anpassungen können die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Abgasgrenzwerte bei allen betroffenen Fahrzeugtypen eingehalten werden.

5. Der Bundesrat hat Verständnis für den Unmut der von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter. Er erwartet, dass die Hersteller und Importeure alles unternehmen, um die Folgen dieser Manipulationen so rasch wie möglich zu beheben und die nötigen Lehren aus diesen Vorfällen zu ziehen.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat einen Zulassungsstopp für manipulierte Fahrzeuge erlassen. Der Zulassungsstopp betrifft Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren, müssen aber nachgerüstet werden. Nach Beschluss des Bundesstrafgerichtes vom 30. November 2016 hat die Bundesanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren gegen die Schweizer Importeure von manipulierten Fahrzeugen eröffnet. Die strafrechtliche Beurteilung ist Sache der Gerichte.

6. Gemäss den am 1. September 2017 in Kraft getretenen Verschärfungen der Abgasvorschriften werden die Abgasgrenzwerte im Rahmen des Abgas-Typengenehmigungsverfahrens neu in einem anspruchsvolleren Testzyklus und zusätzlich auch im realen Strassenverkehr gemessen (Real Driving Emissions). Diese Massnahmen versprechen eine deutliche Verbesserung der Situation.

7. Parallel zur Weiterentwicklung der technischen Vorschriften soll die Marktüberwachung verbessert werden. Die EU überarbeitet gegenwärtig die Vorschriften, welche als Nachfolge für die heute gültige Rahmenrichtlinie 2007/46/EU geplant sind und welche die entsprechenden Bestimmungen enthalten sollen. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Bestimmungen ins Schweizer Recht zu übernehmen.

Antwort des Bundesrates.