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17.4003 · Interpellation · 2017-11-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 21. November 2017 fand der Digitaltag statt. Neben vielen privaten und staatlichen Unternehmen waren auch zwei Departemente präsent, das WBF und das UVEK. Der Digitaltag wird von der privaten Vereinigung Digital Switzerland organisiert; doch in ihrem Vorstand sitzt beispielsweise auch der Bundeskanzler. Hier entsteht leicht der Eindruck, dass es sich um eine vom Bund bezahlte Lobbyplattform handelt. Dieser Eindruck wird noch verstärkt, wenn man bedenkt, dass die privaten und staatlichen Unternehmen, die während des Anlasses anwesend waren, vom Bund Leistungen und Regulierungen verlangen. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Tätigt der Bund Zahlungen an Digital Switzerland, oder tätigte er Zahlungen an den Digitaltag? Wenn ja, wie viel?

2. Falls der Bund Zahlungen tätigt: Wie rechtfertigt er diese, und welche konkreten Ergebnisse sind durch diese Zahlungen zu erwarten?

3. Wie geht er mit dem offensichtlichen Interessenkonflikt des Bundeskanzlers um?

4. Wie wird sichergestellt, dass im Bereich der Digitalisierung keine Industriepolitik betrieben wird?

5. Wie wird sichergestellt, dass alle Unternehmen ohne Unterschied die gleichen Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung erfahren?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1./2. Der Bund tätigte keine Zahlungen an den Digitaltag. Dieser wurde von Digital Switzerland organisiert und finanziert. Der Anlass stand unter dem gemeinsamen Patronat der Vorsteher von UVEK und WBF, der Vorsteher des EDI nahm ebenfalls als Referent teil. Auch an die Organisation Digital Switzerland sind keine Zahlungen des Bundes erfolgt.

Auf Basis des Bildungszusammenarbeitsgesetzes (BiZG) leistete der Bund 2017 einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von 18 600 Schweizerfranken an den gemeinnützigen Verein "ICT Scouts/Campus Förderverein" zur Realisierung eines Projekts für Programmierworkshops der Lehrkörper von 100 Schulen im Rahmen der von Digital Switzerland organisierten "digitalswitzerland challenge".

3. Aus Sicht des Bundesrates besteht kein Interessenkonflikt. Die Mitwirkung des Bundeskanzlers im Steering Committee dient einem besseren Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Sollte der Bundeskanzler bei einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse im Sinne von Artikel 20 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) haben, müsste er in den Ausstand treten.

4. Der Bundesrat hat in der Strategie Digitale Schweiz im April 2016 sowie im Bericht "Zentrale Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft" die Grundsätze seiner Wirtschaftspolitik im Bereich der Digitalisierung festgehalten. Aus Sicht des Bundesrates soll für die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen in der Schweiz möglichst grosser Freiraum bestehen. Eine interventionistische Industriepolitik würde den Grundsätzen des Bundesrates widersprechen und ist auch zukünftig nicht vorgesehen.

5. Die Gleichbehandlung aller Unternehmen wird durch den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Art. 8 Abs. 1 BV) sichergestellt, der sowohl in der Rechtsetzung als auch in der Rechtsanwendung zu beachten ist. Demnach gelten für die Unternehmen auch im Bereich der Digitalisierung die gleichen Rahmenbedingungen. Die Teilnahme von Mitgliedern des Bundesrates an Anlässen hat auf die Sicherstellung der gleichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen keinen Einfluss.

Antwort des Bundesrates.