Lexipedia

17.4012 · Motion · 2017-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, auf ein Phasing-in bei der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen bei Grossimporteuren ab dem Jahr 2020 zu verzichten.

Begründung

Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 ist eine Senkung der CO2-Emissionen von neuen Personenwagen auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer ab dem Jahr 2020 vorgesehen. Die Erreichung dieses Ziels liegt in weiter Ferne: Die CO2-Emissionen der Schweiz liegen weit über dem europäischen Durchschnitt, und die derzeitige CO2-Absenkung ist so gering wie lange nicht mehr. Von 2015 bis 2016 konnte der CO2-Durchschnitt der Neuwagenflotte um lediglich 1 Gramm gesenkt werden. Das ist völlig ungenügend.

Statt die Anstrengungen zu verstärken, hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung beschlossen, die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen bei Grossimporteuren durch ein Phasing-in in den Jahren 2020 bis 2022 weiter zu verwässern (vgl. Art. 27 Abs. 2). Dieser klimapolitische Sündenfall - der dem Volksentscheid zur Energiestrategie 2050 widerspricht - muss verhindert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neu zugelassenen Personenwagen in der Schweiz liegen deutlich über jenen von Neuwagen in der EU. Sie betrugen im Jahr 2016 zirka 134 Gramm CO2 pro Kilometer, während die Neuwagen in der EU im Schnitt nur zirka 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstiessen. Aufgrund der Eigenheiten des Schweizer Fahrzeugmarktes stellen die an die EU angelehnten CO2-Emissionsvorschriften für die Automobilimporteure in der Schweiz eine grosse Herausforderung dar. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Schweizer Importeure die Zielvorgaben alleine erreichen müssen, während die Hersteller in der EU davon profitieren, dass in Ländern mit geringerer Kaufkraft und dadurch kleineren und effizienteren Neuwagen die höheren Emissionen in Ländern mit hoher Kaufkraft ausgeglichen werden. Diese Ausgangslage hat der Bundesrat mit seinem Beschluss zu einer gegenüber der EU-Regelung moderaten Verlängerung des Phasing-in berücksichtigt.

Die gegenwärtig beobachtete Stagnation der CO2-Emissionswerte bei neuen Personenwagen ist aus Sicht des Bundesrates unerfreulich und zeigt, dass ohne ambitionierte Zielwerte keine ausreichende Absenkung erreicht werden kann. Gemäss CO2-Gesetz sind die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, bis Ende 2020 auf durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern (Art. 10 Abs. 1). Dafür sind noch erhebliche Anstrengungen fast aller Importeure notwendig.

Der Bundesrat kann besondere Bestimmungen vorsehen, die das Erreichen des Ziels von 95 Gramm CO2 pro Kilometer während einer begrenzten Zeit erleichtern; er berücksichtigt dabei die Vorschriften der EU (Art. 10a Abs. 2 und 4). Am 1. November 2017 hat der Bundesrat beschlossen, dass im Zeitraum 2020-2022 nur 85 Prozent, 90 Prozent bzw. 95 Prozent der Neuwagenflotte von Personenwagen eines Grossimporteurs berücksichtigt werden (sog. Phasing-in; Art. 27 Abs. 2 der CO2-Verordnung). Eine Neuwagenflotte muss den Zielwert folglich erst 2023 vollständig erreichen.

Analysen des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben gezeigt, dass die verabschiedete Regelung für die Schweizer Importeure immer noch ambitioniert, jedoch erreichbar bzw. tragbar ist. Das Ziel selbst wird dadurch nicht angepasst, auf die Ausgangslage in der Schweiz wird jedoch Rücksicht genommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.