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17.4051 · Interpellation · 2017-12-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die US-Steuerreform befindet sich unmittelbar auf der Zielgeraden und wird wahrscheinlich vor der SV17 in Kraft gesetzt. Die US-Steuerreform wird auf Schweizer Unternehmen und US-Unternehmen mit Konzernaktivitäten in der Schweiz direkte Auswirkungen haben. Dazu bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Unternehmen und Arbeitsplätze in der Schweiz wären von der US-Steuerreform möglicherweise betroffen?

2. Erachtet er die aktuelle Vernehmlassungsvorlage zur SV17 als ausreichend, um den möglichen negativen Auswirkungen der US-Steuerreform für den Wirtschaftsstandort Schweiz entgegenzuwirken?

3. Welche zusätzlichen Elemente zu den in der jetzigen Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen erachtet er als zielführend, um die steuerliche Attraktivität der Schweiz zu erhalten?

4. Sieht er - in Anbetracht der Entwicklungen in der EU (graue Liste) und den USA und der daraus resultierenden erhöhten zeitlichen Dringlichkeit - Möglichkeiten, Massnahmen ausserhalb der SV17 vorzuschlagen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Am 20. Dezember 2017 hat das US-Parlament die US-Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act) verabschiedet. Sie trat am 1. Januar 2018 in Kraft. In der Schweiz gibt es rund 1500 US-Unternehmen mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen. Im Jahr 2016 stammten gemäss den Daten der Schweizerischen Nationalbank, gemessen am Kapitalbestand und gegliedert nach letztlich berechtigtem Investor, rund 43 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in die Schweiz aus den USA.

2.-4. Das EFD analysiert derzeit die Auswirkungen der US-Steuerreform auf den Standort Schweiz. Diese Analyse ist noch nicht abgeschlossen. Das liegt unter anderem auch daran, dass wesentliche Elemente der US-Steuerreform noch der Klärung mittels Ausführungsbestimmungen bedürfen.

Die US-Steuerreform sieht unter anderem den Wechsel zum Territorialitätsprinzip vor. Das bedeutet, dass Gewinne aus ausländischen Tochtergesellschaften im Falle der Ausschüttung an die Muttergesellschaft in den USA nicht mehr besteuert werden. Für in den Tochtergesellschaften einbehaltene Gewinne der Vergangenheit ist in einer Übergangsphase ein tieferer Sondersatz vorgesehen. Kurzfristig ist aufgrund dieses Wechsels zum Territorialitätsprinzip mit einem überhöhten Rückfluss einbehaltener Gewinne aus US-Gesellschaften in die USA zu rechnen. Dieses Phänomen wird nicht nur die Schweiz, sondern auch andere europäische Staaten betreffen. Das diesbezügliche Volumen ist potenziell bedeutend, Schätzungen wären zum jetzigen Zeitpunkt aber spekulativ. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob und, falls ja, welche Massnahmen die Schweiz mit Blick auf die im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vereinbarte Quellensteuer von 5 Prozent auf Dividenden an US-Muttergesellschaften ergreifen soll.

Die Gewinnsteuersenkung in den USA relativiert den bisherigen Wettbewerbsvorteil der Schweiz, zumal auch europäische Staaten daran sind, ihre Gewinnsteuern zu senken. Aus diesem Grund hat sich der Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich nochmals verstärkt. Die SV17 und namentlich auch die damit einhergehenden kantonalen Gewinnsteuersenkungen erachtet der Bundesrat unverändert als zielführend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Wichtig ist, dass die SV17 rasch und unter Berücksichtigung der Gründe, die zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III an der Urne geführt haben, umgesetzt wird.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen auf internationaler Ebene weiterhin genau und wird gegebenenfalls weitere Massnahmen einleiten.

Antwort des Bundesrates.

Auswirkungen der US-Steuerreform auf die Steuervorlage 17 | Lexipedia | Lexipedia