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17.4071 · Motion · 2017-12-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu institutionalisieren.

Begründung

Der Bund hat in den letzten Jahren ausgezeichnete Vorarbeiten geleistet, um Zwangsverheiratungen zu bekämpfen. So wurde ein sehr guter Bericht verfasst, und die gesetzlichen Grundlagen für die Sanktionierung dieser Art der Freiheitsberaubung wurden geschaffen. Es gilt nun, den Schwerpunkt auf die Prävention zu legen. Da hier die Kantone in der Verantwortung stehen, muss angestrebt werden, die vorhandenen Grundlagen zu nutzen, um in den Kantonen präventiv tätig zu werden.

Einige Kantone verfügen bereits über Instrumente, die tauglich sind, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Bevölkerung sowie potenziell Betroffene zu sensibilisieren. Doch nicht alle Kantone sind bisher aktiv geworden. Wenn der Bund dieses Thema mit den zuständigen Konferenzen der kantonalen Fachdirektionen (Erziehungsdirektorenkonferenz, Sozialdirektorenkonferenz, Justizdirektorenkonferenz) aufnimmt und institutionalisiert, könnten rasch Aufklärungs- und Präventionsmassnahmen in allen Kantonen definiert und umgesetzt werden. Die bereits vorhandenen Modelle in einzelnen Kantonen könnten bestimmt in angepasster oder unveränderter Form von anderen Kantonen übernommen werden.

Weiter wäre es sinnvoll, im Austausch zwischen Bund und Kantonen die weitere Entwicklung in diesem Bereich zu beobachten, um Erkenntnisse für gegebenenfalls weitere Massnahmen gewinnen zu können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst der Bekämpfung von Zwangsheiraten grosse Bedeutung zu und teilt mit dem Motionär das Anliegen, dass schweizweit das Engagement dagegen fortgesetzt wird. Er hat am 25. Oktober 2017 von den Ergebnissen des Bundesprogramms Bekämpfung Zwangsheiraten Kenntnis genommen und sein weiteres Engagement definiert.

In den Jahren 2013 bis 2017 hat der Bund als Ergänzung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten im Sinne einer Anschubfinanzierung 2 Millionen Franken zur Unterstützung von knapp 40 Projekten in den Kantonen und Städten eingesetzt. Die interkantonalen Konferenzen waren im Rahmen des Fachbeirates in das Bundesprogramm einbezogen. Die Erfahrungen aus dem Programm haben gezeigt, dass besonders der Austausch mit den Fachleuten, die in den Kantonen und Städten direkt vor Ort mit betroffenen Personen konfrontiert sind, sehr wertvoll ist.

Die Aufgaben des Bundes bestehen primär darin, einen Beitrag zur Koordination zu leisten, auf gesamtschweizerischer Ebene mit Informationsarbeit und Wissensvermittlung die Arbeit der Fachpersonen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen und ihre Ansprechpersonen vor Ort, insbesondere bei komplexen Fällen, Unterstützung erhalten. Diese Aufgabe nimmt der Bund wahr, indem er in den kommenden vier Jahren ein Kompetenzzentrum mit 800 000 Franken durch verfügbare Mittel aus dem Integrationsförderkredit unterstützt, damit dieses landesweit Betroffene und Fachpersonen im Umgang mit komplexen Fällen von Zwangsheirat unterstützen kann. Auf ein weiter gehendes Engagement verzichtet der Bund aufgrund seiner in diesem Feld beschränkten Kompetenzen.

Der Bund wird weiterhin - gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum - einen Beitrag zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung mit den Kantonen leisten und die Entwicklungen in den Regionen beobachten. Die interkantonalen Konferenzen sind indes frei, ihre Themen und Tätigkeiten zu definieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.