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17.4154 · Interpellation · 2017-12-14

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 16.3663 über die Vergabe von entschädigten Mandaten an Parlamentarierinnen und Parlamentarier von Ständerat Thomas Minder festgehalten, dass Auftragsverhältnisse mit Unternehmen bestünden, die mehr oder weniger eng mit Parlamentsmitgliedern verbunden sind. Zu bestimmen, ob und unter welchen Umständen auch solche Mandate an Unternehmen den Offenlegungspflichten nach Artikel 11 ParlG sowie den Unvereinbarkeitsbestimmungen nach Artikel 14 ParlG unterstehen, sei Sache der Bundesversammlung. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie häufig sind solche Auftragsverhältnisse der Bundesverwaltung mit Unternehmen, die mit Parlamentsmitgliedern verbunden sind?2. Wie eng sind die Verbindungen (z. B. direkte oder indirekte Beziehungen, Eigner oder Co-Eigner, verwandtschaftliche Beziehungen zu Parlamentsmitgliedern)?3. Wie viele solche Aufträge wurden in den letzten Jahren, 2015 bis 2017, vergeben?4. Wie hoch ist der Gesamtbetrag pro Jahr an solchen Aufträgen?5. Lässt sich eine Häufung in bestimmten Departementen bzw. in bestimmten Bereichen (Dienstleistungen, Bauvorhaben usw.) feststellen? Wenn ja, in welchen?

Begründung

Es ist eine Frage der Transparenz, sei es innerhalb des Parlamentes, sei es gegenüber der Bevölkerung, ob bzw. dass solche Mandate offengelegt werden. Zudem sollten Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte oder auch das Profitieren von Vorwissen bei der Vergabe von Aufträgen vermieden werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Vorfeld der Beantwortung der Interpellation Minder 16.3663, "Vergeben Bundesrat und Verwaltung entschädigte Mandate an Parlamentarier?", wurde in der Bundesverwaltung eine Umfrage zu den entschädigten Aufträgen durchgeführt, die an Parlamentsmitglieder vergeben wurden. Neben den persönlich an die Parlamentsmitglieder vergebenen Aufträgen ergab die Umfrage, dass auch einzelne Auftragsverhältnisse mit Unternehmen bestehen bzw. bestanden, die mehr oder weniger eng mit Parlamentsmitgliedern verbunden sind. Diese Rückmeldungen erfolgten jedoch ad hoc und nur dann, wenn ein solcher Zusammenhang zwischen einem bestimmten Unternehmen und dem entsprechenden Parlamentsmitglied dem auf die Umfrage antwortenden Amt aufgrund besonderer Umstände bekannt war, zum Beispiel weil das Unternehmen, mit dem ein Auftragsverhältnis besteht bzw. bestand, auch öffentlich mit einem bestimmten Parlamentsmitglied in Verbindung gebracht wird oder weil die Entschädigung zwar einem Unternehmen bezahlt wird, das Mandat jedoch von einem Parlamentsmitglied durchgeführt wird.Es ist fraglich, ob eine detaillierte Untersuchung nach den in der Interpellation aufgeführten - sehr weit gefassten - Kriterien ("direkte oder indirekte Beziehungen, Eigner oder Co-Eigner, verwandtschaftliche Beziehungen zu Parlamentsmitgliedern") überhaupt zuverlässige Ergebnisse liefern könnte. Sie wäre jedenfalls mit einem erheblichen Aufwand verbunden. In allen Departementen und Ämtern müssten sämtliche Aufträge, die in der Bundesverwaltung innerhalb der letzten drei Jahre vergeben wurden, darauf hin überprüft werden, ob und in welcher Weise eine Verbindung zu einem Ratsmitglied besteht. Allein im Jahre 2016 wurden von der Bundesverwaltung mehr als 100 000 Verträge abgeschlossen, bei denen die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der dazugehörenden Verordnung (VöB; SR 172.056.11) zur Anwendung kamen. Die Anzahl der involvierten Personen, zu denen bezüglich allfälliger Verbindungen zu Mitgliedern des Parlamentes Abklärungen getroffen werden müssten, dürfte - je nach Auslegung der von der Interpellation erwähnten Kriterien - somit sehr gross sein. Zu jeder von diesen Personen müssten zu den erwähnten Verträgen aufwendige Recherchen (z. B. im Handelsregister) durchgeführt werden. Eine solche Untersuchung sprengt den Rahmen der Beantwortung einer Interpellation.Im Übrigen ist es aus Sicht des Bundesrates grundsätzlich Sache des Parlamentes, für die Einhaltung der Offenlegungspflichten nach Artikel 11 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) durch die Parlamentsmitglieder zu sorgen. In diesem Zusammenhang wird auf die parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 16.457, "Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts", verwiesen, in deren Rahmen auch eine Änderung von Artikel 11 ParlG geprüft wird.