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17.4178 · Interpellation · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Aus welchen Gründen hat er eine NCD- sowie eine Sucht-Strategie verabschiedet, aber für die psychische Gesundheit nur einen Bericht mit vorgeschlagenen Massnahmen publiziert?

2. Weshalb hat er entschieden, die Prävention von psychischen Erkrankungen nicht in die NCD-Strategie zu integrieren, obwohl dies explizit empfohlen wurde?

3. Wie werden im Bereich psychische Gesundheit die Aktivitäten und Ressourcen der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz mit denjenigen des Bundes koordiniert?

Begründung

Leider ist das Präventionsgesetz im Rat gescheitert. In der Folge ist der Bund gehalten, zahlreiche Strategien zu erlassen wie Krebsstrategie, Demenzstrategie, Strategie gegen Sucht und NCD-Strategie. Für die psychische Gesundheit wurde eine Bestandsaufnahme gemacht und wurden Handlungsfelder definiert. Operative Aufgaben wurden der Stiftung Gesundheitsförderung übertragen. Die psychische Gesundheit wurde nicht in die NCD-Strategie aufgenommen, obwohl dies 32 Organisationen im Jahr 2014 im "Manifest für Public Mental Health" explizit gefordert hatten.

Die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft, die permanente Verfügbarkeit in Beruf und Alltag erhöhen die Zahl von Erwachsenen (z. B. Depression und Burnout) und Kindern mit psychischen Krankheiten. Gemäss einem Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 14. November 2017 verzeichnen Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie rekordhohe Aufnahmezahlen. Die Fachleute seien ratlos.

Die Kosten der psychischen Erkrankungen belaufen sich gemäss Schätzungen auf bis zu 11 Milliarden Schweizerfranken (Obsan-Bericht Nr. 72) pro Jahr. Aufgrund der hohen gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung wäre es angezeigt, die psychische Gesundheit in die bestehenden Strategien zu integrieren. Psychische Gesundheit ist ein Schwerpunkt der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz. Es stellt sich daher die Frage, wie diese operativen Aktivitäten mit den strategischen des Bundes koordiniert werden und wie auch der Ressourceneinsatz optimiert werden kann.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Angesichts der Zunahme chronischer, nichtübertragbarer Krankheiten hat sich der Bundesrat im Januar 2013 in seiner Strategie Gesundheit 2020 für die Stärkung und die verbesserte Koordination der verschiedenen Aktivitäten in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung ausgesprochen, und zwar sowohl in den Bereichen nichtübertragbare Krankheiten und Sucht als auch im Bereich der psychischen Gesundheit. Im Juni 2013 wurde zudem das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 13.3370 (12.2037), "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz", vom Ständerat angenommen. Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik, die ständige Plattform von Bund und Kantonen, beschloss deshalb Ende 2013, die Arbeiten zur Stärkung und verbesserten Koordination von Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung auf zwei Ebenen anzugehen: Bis 2016 sollte einerseits eine nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten erarbeitet und andererseits bis Ende 2014 ein Bericht zur psychischen Gesundheit verfasst werden. In diesem Sinne vergab der Dialog Nationale Gesundheitspolitik bewusst einen Doppelauftrag in der Erwartung, dass damit insbesondere die Umsetzung von Massnahmen im Bereich psychische Gesundheit schneller vorangetrieben werden kann.

So konnte der Dialog Nationale Gesundheitspolitik denn auch bereits im Mai 2015 den Bericht "Psychische Gesundheit in der Schweiz" verabschieden, der - analog zu einer gesundheitspolitischen Strategie - Massnahmen in vier Handlungsfeldern vorschlägt. Zur Umsetzung dieser Massnahmen beantragte die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Februar 2016, den Beitrag an die allgemeine Krankheitsverhütung nach Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) zu erhöhen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat diesem Antrag am 1. Juli 2016 entsprochen und den Beitrag schrittweise von Fr. 2.40 pro versicherter Person und Jahr auf Fr. 3.60 im Jahr 2017 bzw. Fr. 4.80 ab dem Jahr 2018 erhöht. 40 Prozent der zusätzlichen Mittel, d. h. rund 7,7 Millionen Franken, sollen für die Förderung der psychischen Gesundheit und die Verhütung psychischer Erkrankungen eingesetzt werden. Damit finanziert die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz seit 2017 unter anderem kantonale Aktionsprogramme zum Thema psychische Gesundheit. Darüber hinaus wird die Stiftung eine schweizweite Sensibilisierungskampagne realisieren. Der Bund nimmt vor allem Koordinationsaufgaben wahr, da er über keine spezialgesetzlichen Grundlagen verfügt, die es ihm erlauben würden, selbst Massnahmen zu ergreifen. Der Bund fördert die Vernetzung der Akteure (via das Netzwerk psychische Gesundheit) und verbessert durch Ressortforschung die Wissensbasis und Datengrundlagen.

Zeitgleich mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates 13.3370 wurden im November 2016 die Massnahmenpläne zur Umsetzung der Strategien in den Bereichen nichtübertragbare Krankheiten (NCD) und Sucht verabschiedet. Seit Januar 2017 werden die Massnahmen in allen drei Themenbereichen eng koordiniert umgesetzt, inkl. Massnahmen aus dem Aktionsplan zur Suizidprävention.

Im Rahmen der NCD-Strategie wird auch eine institutionelle Plattform Betriebliches Gesundheitsmanagement (IP BGM) aufgebaut. Ziel der IP BGM ist es, die Zusammenarbeit über das Arbeitsgesetz (ArG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und die freiwilligen BGM-Aktivitäten der Wirtschaft hinweg zu verbessern. Dabei werden auch das KVG und das IVG berücksichtigt. Diese Plattform wird durch das BAG, das Seco und das BSV gesteuert. Selbstverständlich beinhaltet das betriebliche Gesundheitsmanagement auch alle Themen rund um die psychische Gesundheit. Deshalb wird die IP BGM auch die Koordination dieser Aktivitäten übernehmen.

3. Die Aufgaben der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Bereich der psychischen Gesundheit wurden im Februar 2017 in der "Zusammenarbeitsvereinbarung EDI/BAG - Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz" konkretisiert. Die Zusammenarbeitsvereinbarung wird jährlich aktualisiert. Auf der operativen Ebene erfolgt die Koordination und Zusammenarbeit im Rahmen desselben Gremiums, in dem auch die Umsetzung der NCD-Strategie zwischen BAG, der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und den Kantonen koordiniert wird.

Antwort des Bundesrates.

Aufrechterhaltung und Förderung der psychischen Gesundheit sowie Prävention und Früherkennung bei psychischen Erkrankungen | Lexipedia | Lexipedia