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17.4185 · Postulat · 2017-12-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der prüft, welche gesetzlichen Änderungen (Verfassung, Gesetze, Verordnungen) und welche Anpassungen im elektronischen Personenstandsregister (Infostar) im Falle folgender Massnahmen nötig wären: die Einführung einer dritten Geschlechtsidentität im Personenstandsregister, der vollständige Verzicht auf die Angabe des Geschlechts im Register oder ein vorübergehender Aufschub des Eintrags bei neugeborenen intergeschlechtlichen. Der Bericht soll einen Überblick geben über die zu erwartenden Kosten, die für die Umsetzung dieser Änderungen benötigte Zeit und die zusätzlichen Konsequenzen, die sich für die Infrastruktur der Register in der Schweiz ergeben würden.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat den Gesetzgeber beauftragt, bis Ende 2018 die Möglichkeit einzuführen, im Personenstandsregister neben den Optionen "männlich" und "weiblich" ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Alternativ soll der Gesetzgeber prüfen, ob in Zukunft schlicht und einfach auf den Geschlechtseintrag verzichtet werden könnte. Früher oder später werden die Schweizer Behörden mit Personen aus Deutschland konfrontiert sein mit Personenstandsdokumenten oder Ausweisen, die sie weder als Mann noch als Frau identifizieren. Vielmehr ist kein Geschlechtseintrag vorhanden, oder es ist ein drittes Geschlecht eingetragen.

In der Schweiz wurde bisher keine Grundsatzdiskussion geführt über die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht einzuführen oder auf eine offizielle Geschlechtsidentität zu verzichten. Um den Rahmen einer solchen Diskussion festlegen zu können, muss bestimmt werden, was in der schweizerischen Rechtsordnung geändert werden müsste, um ein drittes Geschlecht einzuführen oder auf ein offizielles Geschlecht verzichten zu können. Diese Frage ist wichtig, weil in der Bundesverfassung die Geschlechter "Mann" und "Frau" verwendet werden. In vielen Gesetzen und Verordnungen kommen ebenso die beiden Geschlechter vor. Bei Infostar kann momentan weder ein drittes Geschlecht erfasst noch auf die Angabe des Geschlechts verzichtet werden. Es ist auch nicht möglich, den Geschlechtseintrag vorläufig aufzuschieben, was bei intergeschlechtlichen Kindern nützlich wäre. Im Bericht soll demnach präzisiert werden, was geändert werden müsste und welche Grundsatzfragen diskutiert werden müssten. Es soll zudem geprüft werden, was die entsprechenden Änderungen in Infostar und anderen Registern (AHV, Einwohnerbehörden, Ausweise, Migration) - falls diese überhaupt möglich sind - kosten würden und wann sie umgesetzt werden könnten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.