17.4191 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Antworten des Bundesrates zu den Fragen Ruppen 17.5549 und Ruppen 17.5650 lassen noch viele Fragen offen. Zur Frage 17.5650 hat der Bundesrat ausgeführt, dass alle in der Frage angesprochenen Hintergrunddaten bei der Universität Lausanne vorliegen, dass diese aber aus fachlichen und zeitlichen Gründen nicht für eine rasche Beantwortung aufbereitet werden konnten.
Diesbezüglich wird der Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Welche statistischen Methoden stehen hinter den Feststellungen von Hybriden erster, zweiter oder weiterer Generationen?
2. Welches sind die zugrunde liegenden Datenbanken?
3. Mit welchem Rechenmodell wird das alles ermittelt?
4. Auf welche wissenschaftlichen Grundlagen bezieht sich das alles?
Stellungnahme des Bundesrates
1./3. Die statistischen Methoden zur Identifizierung von Wolf-Hund-Hybriden sind a) die Bayes'sche Analyse (Bayesian Admixture Analysis), welche Individuen einer Referenzpopulation zuordnet und potenzielle Hybriden erkennt, b) die genetische Zuordnung, c) die Schätzung der A-posteriori-Wahrscheinlichkeit, dass Individuen verschiedenen Klassen von Hybriden zugeordnet werden können, und d) Simulationstechniken.
2. Unter den 72 Wölfen, die in den Jahren 1998 bis 2015 in der Schweiz genetisch identifiziert wurden, konnte das Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne keine Mischlinge der ersten Kreuzungsgeneration (sogenannte F1; Kreuzung zwischen einem Hund und einem Wolf) und der zweiten Kreuzungsgeneration (sogenannte F2; Kreuzung zwischen F1-Tieren) oder der ersten Rückkreuzungsgeneration (Kreuzung zwischen Mischling und Wolf) feststellen. Die Daten dieser Schweizer Wölfe wurden mit Referenzpopulationen von mehreren Dutzend Hunden und mehreren Hundert Wölfen aus den französischen Alpen verglichen.
4. Hunde wurden vor etwa 30 000 Jahren von Wolfsvorfahren domestiziert. Wolf und Hund gehören zu derselben Art (Canis lupus) und haben sich in ihrer gemeinsamen Evolutionsgeschichte wiederholt gekreuzt. Dadurch ist es zu einer zum Teil weit zurückliegenden Übertragung von Genen gekommen, die als Introgression bezeichnet wird. Im Gegensatz zu diesen weit zurückliegenden Ereignissen können direkte Mischlinge von Wild- und Haustieren eine Bedrohung für die Erhaltung von Wildtierpopulationen darstellen. Deshalb gebieten das internationale Naturschutzrecht und das nationale Recht (Art. 8bis Abs. 5 der Jagdverordnung, SR 922.01), Nachkommen solcher Paarungen möglichst sofort aus der Natur zu entfernen.
Aus genetischer Sicht gibt es keine Gene, die Wolf und Hund eindeutig differenzieren. Der wissenschaftliche Ansatz besteht darin, an mehreren genetischen oder genomischen Markern zu arbeiten (Multilokus-Ansatz) und die Wahrscheinlichkeiten des Auftretens der Allele (verschiedene Ausprägungsformen eines Gens, z. B. normal oder mutiert) für jeden dieser Marker bei Wölfen oder Hunden zu berechnen. Die Kombination dieser Wahrscheinlichkeiten im Vergleich zu einer Referenzpopulation ermöglicht es zu sagen, ob ein Individuum mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zur einen oder zur anderen Population gehört.
Wegen dieser nahen Verwandtschaft von Wolf und Hund ist es aufwendig, Hybridisierungen zu identifizieren. Je nach Anzahl und Art der gewählten Marker (Mikrosatelliten = STR, genomische Marker = SNP) können kürzlich erfolgte Hybridisierungsereignisse erkannt werden und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch solche, die vor mehreren Generationen aufgetreten sind. Bereits mit einer kleinen Anzahl an STR-Markern lassen sich potenzielle Hybriden F1, F2 oder rezente Rückkreuzungen identifizieren, was für den Vollzug der Gesetzgebung und die Gewährung des Artenschutzes relevant ist. Sollen hingegen mögliche Rückkreuzungen jenseits der ersten zwei bis drei Generationen identifiziert werden, braucht es eine viel grössere Anzahl an STR-Markern oder Genomanalysen.
Antwort des Bundesrates.