17.4241 · Motion · 2017-12-15
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, so schnell wie möglich den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und diesen umgehend dem Parlament zur Genehmigung für die Ratifikation vorzulegen.
Begründung
Die Schweiz hat am 7. Juli 2017 mit 121 anderen Staaten an der Uno-Generalversammlung in New York dem Vertrag über ein Atomwaffenverbot zugestimmt. Der Vertrag wurde am 20. September 2017 zur Unterzeichnung aufgelegt. Jedoch hat ihn die Schweiz noch immer nicht unterzeichnet.
In seiner Antwort auf die Frage 17.5392 hat der Bundesrat gesagt, dass "ein Nuklearwaffenverbot grundsätzlich zentralen Interessen und traditionellen Werten der Schweiz entspricht, namentlich ihren Sicherheitsinteressen, ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts".
In einer gemeinsamen Erklärung vom 6. August 2017 haben das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) erklärt, dass alle Staaten und Gesellschaften ein grosses Interesse daran hätten, dafür zu sorgen, dass Atomwaffen nie wieder benutzt und vollständig beseitigt werden. Deshalb würden sie alle Staaten dazu anhalten, den Atomwaffenverbotsvertrag am 20. September 2017 bei den Vereinten Nationen in New York zu unterzeichnen.
Aus diesen Gründen ist es unverständlich, dass der Bundesrat das Abkommen nicht umgehend unterzeichnet und es dann unverzüglich dem Parlament zur Genehmigung für die Ratifikation vorlegt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt. Das Nuklearwaffenverbot stellt einen Schritt in diese Richtung dar. Es entspricht grundsätzlich zentralen Interessen und Werten der Schweiz, namentlich ihren Sicherheitsinteressen, ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts. Ein Verbot entspricht auch ihrem Engagement für die Menschenrechte, das friedliche Zusammenleben der Völker und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen.
Die Erreichung dieser Ziele dürfte aber dadurch erschwert werden, dass die den Verhandlungen ferngebliebenen kernwaffenbesitzenden Staaten sowie deren Verbündete dem Vertrag in absehbarer Zukunft nicht beitreten werden.
Ferner sieht der Bundesrat Klärungsbedarf betreffend gewichtige technische, rechtliche und politische Fragen. Beispielsweise hat er Bedenken, dass gewisse Verpflichtungen nicht verifizierbar sind oder dass das neue Abkommen bestehende Standards, Instrumente oder Foren wie z. B. den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT; SR 0.515.03) schwächen könnte. Auf diese Punkte hatte die Schweiz bereits im Verhandlungsprozess und bei der Abstimmung über den Vertragstext hingewiesen. Wie schon in der Antwort auf die Frage Friedl 17.5392 dargelegt, erachtet der Bundesrat eine Unterzeichnung des Abkommens vor einer vertieften Beurteilung als nicht opportun. Eine interdepartemental abgestützte Analyse des Abkommens und seiner Wirkung soll im ersten Halbjahr 2018 vorliegen. Auf dieser Basis wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen beschliessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.