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17.4243 · Interpellation · 2017-12-15

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die Digitalisierung ist zurzeit im Fokus aller Armeen. Die grossen Staaten unternehmen verstärkte Anstrengungen, Teams zur Cyberabwehr zu formieren. Russland und China haben sich einander angenähert und haben gelobt, die jeweilige Souveränität im Cyberspace zu bewahren. Nach 60 Jahren Status quo haben 23 Staaten der Europäischen Union im vergangenen November den Vorschlag zur Begründung einer gemeinsamen europäischen Verteidigung (ständige strukturierte Zusammenarbeit) unterstützt. Dieses Vorhaben umfasst zu einem grossen Teil Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung: gemeinsame Konzeption der militärischen Spitzenelektronik, Austausch von Cyberoffizieren, von Analysen und von Algorithmen.

Die Digitalisierung eröffnet in der Tat ein neues Betätigungsfeld für die Gesamtheit der Armee und Verteidigung. Aber im Gegensatz zum Luftraum und zum terrestrischen Raum ist der Cyberspace ein Raum ohne Grenzen und ohne Regeln; das Risiko eines Angriffs nimmt hier zu, und die zugrunde liegende Technologie wird immer komplexer und teurer.

Die zunehmende Digitalisierung führt auch zu einer wachsenden Verflechtung. Angesichts der Herausforderungen, vor die uns der Cyberspace stellt, kann kein Staat allein agieren, wenn er erfolgreich sein will; Ausnahmen mögen die grössten Staaten darstellen, die USA, Russland, China, möglicherweise Israel.

Die Schweiz muss ihre kritischen Infrastrukturen verteidigen, und sie muss die innere Sicherheit und die Sicherheit von Grossanlässen wie dem World Economic Forum gewährleisten.

Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Ist die Schweiz in der Lage, im Alleingang die technischen und finanziellen Herausforderungen zu bewältigen, welche die Beschaffung der elektronischen militärischen Ausrüstung bringt, die notwendig ist, um die Autonomie und Leistungsfähigkeit der Schweizer Armee zu gewährleisten?

2. Beabsichtigt die Schweiz, im Alleingang weitere elektronische militärische Ausrüstung zu entwickeln?

3. Welches wären die Vor- und Nachteile einer verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich der Cyberabwehr?

4. Welche Formen könnte diese Zusammenarbeit annehmen (Forschung, Algorithmen, Gouvernanz des Cyberspace usw.), und bis zu welchem Grad wäre sie sinnvoll?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:

1. Wie der Bundesrat bereits in der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz gegen Cyberbedrohungen hervorgehoben hat, sind solche Bedrohungen länderübergreifend. Für das VBS, im Rahmen seiner Aufgaben und Kompetenzen, gehört die Notwendigkeit, in einem Netzwerk zu arbeiten, um sich den Herausforderungen und Gefahren des Cyberraums stellen zu können, bereits seit mehreren Jahren zum Alltag. Das Fachpersonal des VBS nimmt oft an zahlreichen Veranstaltungen im Ausland sowie an verschiedenen Übungen und Projekten teil. Es pflegt sowohl im nachrichtendienstlichen Bereich als auch in der militärischen Verteidigung zahlreiche bi- und multilaterale Beziehungen. Zu den bereits angekündigten Absichten zur Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern kann die mit Frankreich im November 2016 (VBS) bezüglich Ausbildung oder die im März 2017 (VBS und EDA) erwähnt werden, aufgrund welcher die Schweiz beabsichtigt, an den Forschungsarbeiten zur Cyberdefence des Forschungs- und Kompetenzzentrums in Tallinn (Estland) teilzuhaben.

2. Das VBS beabsichtigt nicht, selbst elektronische Ausrüstung (Software oder Hardware) zu entwickeln. Es beschafft die Ausrüstung auf dem Markt unter der Leitung von Armasuisse. Es kommt jedoch vor, dass das Technologiezentrum der Armasuisse "Wissenschaft und Technologie" Vorführmodelle zu Forschungszwecken entwickelt oder solche Aufträge an verschiedene Akteure wie die Technischen Hochschulen vergibt. Die Armee betraut auch Forschungsinstitute mit solchen limitierten Aufträgen. 2017 stellte das VBS Überlegungen zur Selbstständigkeit der Schweiz im Bereich der digitalen Technologien an. Zurzeit wird das Thema auch im Parlament behandelt (Motion Béglé 17.3849). Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Überlegungen den Bedarf einer eigenen Entwicklungskompetenz im VBS aufzeigen. Doch nach dem Stand der Dinge ist dies nicht vorgesehen.

3. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern ermöglicht es, den Wissensstand zu erweitern sowie von neuen Erfahrungen und manchmal sogar konkreter Hilfeleistung zu profitieren. Zusammenarbeit heisst jedoch nicht nur "nehmen", sondern auch "geben". Zusammenarbeit verursacht daher auch Kosten und das Engagement des VBS hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Die mit der Cyberdefence betrauten Einheiten des VBS tauschen regelmässig ihre Erfahrungen aus und koordinieren ihre Bemühungen, um eine optimale Verteilung der aus ihren Partnerschaften entstandenen Nutzen zu gewährleisten. Alle diese Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Sicherheitspolitik der Schweiz, der Einhaltung der Verpflichtungen im internationalen Recht und werden mit anderen Departementen, insbesondere mit dem EDA, koordiniert.

4. Wie zu Frage 2 dargelegt, muss als Erstes festgestellt werden, ob die Notwendigkeit besteht, eigenes Material oder eigene Algorithmen zu entwickeln, und welche Ressourcen dies erfordern würde. Erst danach würde eine Zusammenarbeit in einem Projekt mit ausländischen Partnern infrage kommen.

Antwort des Bundesrates.