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17.4255 · Interpellation · 2017-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Im Expertenkatalog "Massnahmenkatalog Expertengruppe zur Entlastung der OKP" fehlt ein Hinweis auf die Möglichkeiten der Prävention im Gesundheitswesen. Dabei sagt bereits der Volksmund, dass vorbeugen besser ist als heilen. Die jährlich steigenden Gesundheitskosten sind bekanntlich ein grosses Problem. Bis heute haben wir noch keinen Mechanismus gefunden, die Kostenexplosion zu verlangsamen. Deshalb ist es an der Zeit, dass wir die Prävention in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Wir werden immer älter, und damit gibt es in unserer Gesellschaft eine Zunahme von chronischen Krankheiten. Mit dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit können langfristig auch die Kosten gesenkt werden.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sieht er Möglichkeiten, die Gesundheitsprävention auszubauen, um langfristig in der OKP Kosten einzusparen? Wenn ja, wie gedenkt er das zu tun?

2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren im Bereich der Gesundheitsprävention?

3. Sieht er eine Möglichkeit, die Entwicklungen der Digitalisierung für die Gesundheitsprävention zu nutzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat weiss um die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention für die Minderung der Krankheitslast und damit auch für die Dämpfung der Ausgaben für die Behandlung von Krankheiten. Eine Präventionspolitik, die darauf abzielt, ein gesundheitsgerechtes Verhalten der Bevölkerung zu fördern, indem sie versucht, zentrale Gesundheitsdeterminanten wie Ernährung, Bewegung, Tabak- und Alkoholkonsum zu beeinflussen, kann folglich einen Beitrag zur Kostenentlastung erbringen. In der Schweiz werden 80 Prozent aller Gesundheitskosten durch die Folgen chronischer, nichtübertragbarer Krankheiten verursacht.

1. Die bundesrätliche Agenda Gesundheit 2020 stellt sich den Herausforderungen der Zunahme chronischer Krankheiten und setzt entsprechend seit 2017 diverse Massnahmen zur Stärkung der Prävention um: die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie; "non-communicable-diseases"), die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 sowie die Massnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit. Der Bundesrat hat die NCD-Strategie zudem zu einer der fünf Prioritäten seiner Agenda Gesundheit 2020 erklärt und als zentrales Ziel der Legislaturperiode 2016-2019 definiert.

Die Vision der NCD-Strategie ist es, dass mehr Menschen gesund bleiben oder trotz chronischer Krankheit eine hohe Lebensqualität beibehalten können. Mit der Umsetzung der NCD-Strategie wird zudem bezweckt, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu bremsen sowie die Leistungsfähigkeit und Teilhabe der Bevölkerung in Wirtschaft und Gesellschaft zu erhalten bzw. zu verbessern. Im Rahmen der Umsetzung der NCD-Strategie wurden 2017 und 2018 die KVG-Beiträge für die Krankheitsverhütung zugunsten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sukzessive von Fr. 2.40 auf Fr. 4.80 pro Person und Jahr erhöht, um mehr Gelder zur Stärkung präventiver Massnahmen zur Verfügung stellen zu können.

Im Rahmen der Agenda Gesundheit 2020 des Bundesrates bestehen weitere Bestrebungen zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und somit zur Kostendämpfung. Im Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich Langzeitpflege" hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket von Bund und Kantonen vorgeschlagen, um die künftigen Herausforderungen in der Langzeitpflege anzugehen. Dieses beinhaltet insbesondere Massnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit.

2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 erwähnten drei Massnahmen konnte die Zusammenarbeit zwischen den federführenden Organisationen Bund, Kantone und Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz optimiert und intensiviert werden. Eine abgestimmte Umsetzung ist über eine gemeinsame Steuerung gewährleistet. Mit weiteren Akteuren wie Gesundheitsligen, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Pharmasuisse usw. wurde die Zusammenarbeit ebenfalls intensiviert. Der grösste Teil aller Akteure auf dem Gebiet der Prävention trägt aktiv zur Umsetzung der drei Massnahmen bei und somit zur Stärkung der Prävention.

3. Im Rahmen der Umsetzung der NCD-Strategie werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Daten zu präventivmedizinischen Massnahmen in strukturierter Form in das elektronische Patientendossier aufgenommen werden können. Patientinnen und Patienten haben gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (SR 816.1) zudem die Möglichkeit, selber eigene Daten abzulegen (z. B. Blutzuckerwerte, Einträge in ein Schmerz- oder Migränetagebuch). Werden dazu M-Health-Applikationen (Gesundheitsapps) genutzt, sollen diese vertrauenswürdig sein, hohen Qualitäts- und Datenschutzanforderungen gerecht werden und sicherstellen, dass die persönlichen Daten geschützt sind. Des Weiteren wird das Online-Portal Safe Zone (www.safezone.ch), welches anonyme und kostenlose Beratung für Suchtbetroffene, Angehörige und Nahestehende sowie Sprechstunden durch Fachpersonen anbietet, ausgebaut.

Antwort des Bundesrates.