17.4284 · Postulat · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zu den gegenwärtigen Problemen und Lücken im Tarifsystem des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sowie zu möglichen Lösungen.
Begründung
Das KVG ist im Jahr 1996 in Kraft getreten. Seit dann ist die Tarifpartnerschaft für den ambulanten Bereich nicht befriedigend. Ab 2014 kam es zu einer veritablen Krise. Zwar sind sich alle Tarifpartner auf nationaler Ebene einig, dass die Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen (Tarmed) dringend angepasst werden muss. An den Verhandlungen nehmen sie aber entweder nicht teil, oder sie engagieren sich zu wenig oder werden von ihrer Basis nicht unterstützt. Im Bereich der Physiotherapie wurde die Tarifstruktur komplett überarbeitet, aber den Parteien fehlt der Wille, einen neuen Tarifvertrag abzuschliessen. Die Strukturen und die Tarife aller anderen ambulanten Leistungen - wie Ergotherapie, Logopädie, Säuglings- und Kleinkinderpflege und Stomatherapie - sind ebenfalls veraltet und müssen angepasst oder neu berechnet werden. Mit diesen Arbeiten wurde aber noch nicht einmal begonnen.
Schuld an der Krise ist nicht nur der mangelnde Wille der Tarifpartner, sondern auch der rechtliche Rahmen, insbesondere die Regelung der Tarife im KVG. Das Gesetz kann weder dafür sorgen, dass die Parteien zu einer Verhandlungslösung im Rahmen der Tarifautonomie gelangen, noch erreichen, dass der Bundesrat subsidiär eingreifen und innert nützlicher Frist eine aktualisierte Struktur durchsetzen kann.
Die Postulate Darbellay 11.4018 und de Courten 17.3484 haben zwei wichtige Punkte im Zusammenhang mit den Tarifen aufgenommen: die Tarifpartnerschaft und die Tariftypen. Mit dem vorliegenden Postulat wird nun eine umfassendere Analyse verlangt. Der Postulatsbericht soll folgende Fragen beantworten:
1. Welche Ausgangslage präsentierte sich 1992 für den Gesetzgeber im Bereich der KVG-Tarife?
2. Was hat sich seither im Bereich der KVG-Tarife verändert?
3. Welche Lücken gibt es heute im Bereich der KVG-Tarife?
4. Welche Lösungen gibt es bereits oder könnten umgesetzt werden, um die Tarifpartnerschaft in der Krankenversicherung zu vereinfachen?
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) werden Tarife und Preise in Verträgen zwischen Versicherern und Leistungserbringern (Tarifvertrag) vereinbart oder in den vom Gesetz bestimmten Fällen von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Grundsätze der Tarifautonomie sowie der Vertragsfreiheit, die heute wichtige Eckpfeile des schweizerischen Gesundheitssystems sind, waren dem historischen Gesetzgeber ein grosses Anliegen.
Angesichts der Zersplitterung gewisser Tarifpartner und der zunehmend divergierenden Interessen sind aber vertragliche Lösungen aller Partner insbesondere über gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstrukturen in der Tat schwieriger geworden. Der Bundesrat ist sich dieser von der Postulantin aufgebrachten Problematik bewusst. Im Rahmen der Beantwortung des Postulates 11.4018 wird er den Umgang mit der Vielfalt der Tarifpartner und die daraus resultierenden Schwierigkeiten behandeln. Neben der zentralen Frage der Repräsentativität wird der Bundesrat sich darin ebenfalls dazu äussern, ob das KVG Lücken aufweist hinsichtlich der Normierung des Tarifrechts oder ob die bestehenden Probleme durch Auslegung gelöst werden können. Der Postulatsbericht soll im Verlaufe des Jahres 2018 folgen.
Parallel dazu wird der Bundesrat auch im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Expertengruppe Kostendämpfung Anpassungen im Tarifrecht prüfen und konkrete Änderungen vorschlagen. Eine vorgeschlagene Massnahme ist beispielsweise die Einsetzung einer Tariforganisation für die Erarbeitung und Pflege von Tarifstrukturen im ambulanten Bereich. Zudem wird die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich verlangt, damit die Anreizstrukturen verbessert werden können und die Komplexität der Einzelleistungstarifstrukturen verringert werden kann. Welche Massnahmen vorrangig umgesetzt werden sollen, will der Bundesrat im kommenden Frühling entscheiden.
Die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen werden in den laufenden Arbeiten aufgenommen. Angesichts dessen erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, einen separaten Bericht vorzulegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.