Lexipedia

17.436 · Parlamentarische Initiative · 2017-05-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsrecht ist so zu ändern, dass der Urheber einer parlamentarischen Initiative höchstens mit 200 Franken entschädigt wird.

Begründung

Eine Ganztagesentschädigung plus Essensspesen sind für eine etwa dreiviertelstündige Präsentation des Vorstosses in der Kommission viel zu hoch. Die Kosten sind für die Steuerzahler nicht nachvollziehbar und sollten angepasst werden.