17.5045 · Fragestunde. Frage · 2017-02-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Für die indirekte Presseförderung verlangen Bakom und Post die Beglaubigung der Auflage durch eine "unabhängige und anerkannte Prüfstelle". Gemäss kantonalem Recht gehören im Aargau Notare und Gemeindeschreiber zu den Beglaubigungspersonen. Für das Bakom taugt ein aargauischer Gemeindeschreiber aber nicht für die Beglaubigung solcher Auflagezahlen.
Hat die in der Familie eines tüchtigen Gemeindeschreibers im Aargau aufgewachsene heutige UVEK-Vorsteherin eine Erklärung für dieses Misstrauen in ihrem Departement?