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17.5189 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In einem Referat vom 13. Januar 2017 sagte Elcom-Präsident Carlo Schmid: "Was heute auf Swissgrid zukommt, sind Richtlinien und Verordnungen, die von der EU erlassen werden, zu denen Swissgrid nichts zu sagen hatte und die sie nur umsetzen müsste."

- Trifft diese Feststellung zu?

- Falls ja, gemäss welcher Rechtsgrundlage ist der nationale Stromnetzbetreiber befugt, neues EU-Recht zu importieren, auch wenn es bloss technische Normen betrifft?

- Soll damit der Strommarktzutritt heimlich "erkauft" werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid und ihre Aufgaben sind durch das Stromversorgungsgesetz und die Stromversorgungsverordnung geregelt. Swissgrid muss den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes gewährleisten. Dazu muss sie sich mit den Netzbetreibern der Nachbarländer koordinieren. Ausserdem hat Swissgrid gemäss Artikel 5 der Stromversorgungsverordnung Regelwerke, Normen und Empfehlungen von anerkannten Fachorganisationen zu berücksichtigen, insbesondere der European Network of Transmission System Operators for Electricity (Entso-E). Diese sind für die Schweiz jedoch nicht verbindlich. Die Rechtsetzung bzw. Rechtsübernahme, auch für einen allfälligen Strommarktzutritt, ist und bleibt bei den politischen Behörden der Schweiz. Im Falle des Market Couplings, das in der EU Realität ist, schliesst das EU-Recht die Schweiz explizit aus. Eine einseitige Beteiligung der Schweiz ist nicht möglich.