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17.5190 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Nationalrat beschloss am 14. Dezember 2016 oppositionslos, Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 nicht zuzulassen. Der Bundesrat hat diese Haltung und die entsprechende Motion unterstützt. In der ständerätlichen Debatte vom 8. März 2017 äusserte sich Bundespräsidentin Leuthard dahingehend, dass sich diese Frage jetzt gar nicht stelle und sie die (umgekehrte) Haltung der Kommission (Ablehnung der Motion) unterstützen könne.

Woher rührt die plötzliche Neupositionierung des Bundesrates?

Stellungnahme des Bundesrates

Herr Nationalrat Rutz, meine Stellungnahme, die Sie auch im Amtlichen Bulletin nachlesen können, bedeutet keine Neupositionierung des Bundesrates zur besagten Motion. Ich habe vielmehr unter Hinweis auf den Status quo festgehalten, dass eine Annahme der Motion keine unmittelbaren (gesetzgeberischen) Folgen hätte. Das heisst, der Bundesrat will in jedem Fall das in der SRG-Konzession festgeschriebene Online-Werbeverbot beibehalten. Erst wenn die Werbeerträge der SRG einbrechen sollten, müsste man die Situation wieder prüfen.

Das Parlament kann die Frage der Online-Werbung im Rahmen der Beratungen zum künftigen Gesetz über die elektronischen Medien bei Bedarf wieder diskutieren. In diesem Sinne habe ich darauf hingewiesen, dass die Überlegungen der KVF-S vor allem formaler Natur seien und dass ich aus diesem Blickwinkel auch dem Antrag der Ständeratskommission zustimmen könne. Mit dem "auch" meinte ich sowohl den ablehnenden Antrag der Ständeratskommission als auch die Motion der KVF-N. Im Resultat kommt es nämlich auf dasselbe heraus: Mit oder ohne Motion sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf, das Online-Werbeverbot soll bestehen bleiben.