17.5213 · Fragestunde. Frage · 2017-05-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In seiner Stellungnahme zur Motion 17.3098, "Eröffnung einer Schweizer Botschaft in Eritrea. Aussennetz im Dienste der Landesinteressen", verweist der Bundesrat auf die Verhältnismässigkeit der Kosten.
Dazu folgende Fragen:
- Wie hoch schätzt der Bundesrat die jährlichen Kosten einer ständigen Vertretung in Eritrea?
- Wie hoch beziffert er die jährlichen Kosten, die in der Schweiz insgesamt für die Wirtschaftsmigranten aus Eritrea ausgegeben werden? Wie viel sind das pro Kopf?
- Spricht der Zahlenvergleich nicht für höchste Dringlichkeit des Projekts?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die laufenden Kosten zum Unterhalt einer ständigen Vertretung setzen sich hauptsächlich aus den anfallenden Personal-, Sach- und Sicherheitskosten zusammen, welche je nach Kontext, Grösse und Personalbestand stark variieren. Eine verlässliche Schätzung des zu erwartenden Gesamtaufwands liegt aus diesen Gründen zurzeit nicht vor. Die Neueröffnung einer Vertretung erfordert gewisse Initialinvestitionen in Zusammenhang mit Immobilien und gebäudetechnischen Anpassungen. Selbst bei einem minimalen Personalbestand und einer einfachen, aber sicheren Immobilienlösung ist mit Kosten im Umfang von mindestens einer Million Franken für das erste Betriebsjahr auszugehen, während für jedes folgende Jahr mit einem minimalen Aufwand von einer halben Million Franken zu rechnen ist, exklusive allfälliger wiederkehrender Betriebs-, Immobilien- und Sicherheitskosten.
2. Im Jahr 2016 wurden 74 Prozent der Asylsuchenden aus Eritrea im erstinstanzlichen Verfahren als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Der Bund vergütet den Kantonen für eritreische Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, welche für ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können, 1500 Franken pro Monat und Person bzw. 18 000 Franken im Jahr. Eine Auswertung über die Gesamtkosten sämtlicher Migranten aus Eritrea liegt dem Bund nicht vor.
3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 17.3098 und zur Frage 17.5212 ausführt, ist er der Ansicht, der Dialog mit Eritrea und die schweizerische Präsenz in Asmara seien zu verstärken, spricht sich aus aussen-, migrations- und finanzpolitischen Gründen jedoch für ein etappenweises Vorgehen aus. Der Bundesrat erinnert daran, dass es bislang keinem europäischen Land gelungen ist, ein Rückübernahmeabkommen mit der eritreischen Regierung auszuhandeln, geschweige denn umzusetzen. Dies gilt auch für jene Länder, welche seit vielen Jahren über eine Vertretung vor Ort verfügen. Zwischen dem Unterhalt einer Botschaft in Asmara und den eingehenden Asylgesuchzahlen besteht somit kein direkter Zusammenhang, wie u. a. auch die Beispiele von Deutschland und Italien deutlich machen. Beide Länder verfügen seit geraumer Zeit über eine eigene Vertretung in Asmara und sind dennoch fortdauernd mit einer hohen Anzahl von Asylgesuchen konfrontiert.
Für die Flucht der eritreischen Jugend ist in erster Linie der auf unbestimmte Zeit verlängerte Nationaldienst verantwortlich, welcher den Menschen keinerlei Perspektiven bietet oder ihnen keine Lebensplanung erlaubt, weder in beruflicher noch in privater Hinsicht.
Ein Blick auf die Asylanträge von Gesuchstellenden aus Eritrea im Jahr 2016 zeigt einen Rückgang von fast 50 Prozent im Vergleich zu 2015. Der Bundesrat erinnert diesbezüglich daran, dass das SEM im Juni 2016 seine Praxis bezüglich eritreischer Asylsuchender angepasst hat: Eine illegale Ausreise aus Eritrea für sich allein führt im Fall einer Rückkehr nicht zu relevanten Nachteilen im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes. Eritreische Personen, die noch nie für den Nationaldienst aufgeboten worden sind, vom Nationaldienst befreit oder aus dem Nationaldienst entlassen wurden, werden seit der Praxisanpassung somit nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt. Der Einzelfall wird jedoch nach wie vor sorgfältig geprüft. Im Jahr 2016 gewährte das SEM bei 42,5 Prozent der eritreischen Anträge Asyl. Missbraucht jemand die Aufnahmebereitschaft der Schweiz durch unwahre Angaben, ergreift das SEM geeignete Massnahmen.