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17.5301 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die politische Situation in der Türkei, insbesondere der Notstand, der längere Untersuchungshaft ermöglicht, verunsichert viele türkischstämmige Menschen in der Schweiz, die in der Sommerzeit in die Türkei reisen wollen. Artikel 61 Absatz 2 des Ausländergesetzes besagt, dass die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung nach sechs Monaten erlischt, wenn Ausländer die Schweiz verlassen.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass türkische Bürger, deren Rückkehr durch Haft verzögert wird, ihre Bewilligung nicht verlieren?